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Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung werden geschliffen

Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung werden geschliffen
15.04.2021, 00:50 Uhr. Corona Doks – https: – »(9) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch…

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