Sachsen: Ein bisschen Diktatur muß sein
„Ansammlungen von Menschen können ab dem 22. März 2020 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.“
Im Grundgesetz steht aber was ganz anderes…
Dazu auch:
Nachtrag aus Sachsen:
Rechtsterror – Milde Urteile im dritten Freital-Prozess
22.03.2021, 20:50 Uhr. >b’s weblog – https: – In Dresden ist der dritte Prozess gegen die „Gruppe Freital“ zu Ende gegangen. Gegen drei Unterstützer wurden Bewährungsstrafen verhängt. Den Bericht gibt’s hier. Soso, der “zeitliche Abstand”……
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