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Das Robert-Koch-Institut warnt: FFP2-Masken können Gesundheitsgefahr darstellen

Rundmail von Professor Dr. Lind, aufgrund der Dringlichkeit hier direkt übernommen:

Das Robert-Koch-Institut warnt: FFP2-Masken können Gesundheitsgefahr darstellen

Das RKI warnt ausdrücklich davor, FFP-2-Masken ohne vorhergehende
medizinische Untersuchung zu tragen, ob man das
gesundheitlich überhaupt verträgt. Das muss auch Herr Söder
wissen. So bringt er mit seinem FFP-2-Diktat die Gesundheit
der Bürger in Gefahr. Der Text des RKI ist dermaßen brisant,
dass ich ihn hier einfach im Original vorstelle. Sie finden ihn
unter dieser Adresse in der Unterkategorie „Welche Funktion
bzw. Einsatzbereiche haben FFP-2-Masken außerhalb der Indikationen
des Arbeitsschutzes?“
www.rki.dejSharedDocsjFAQjNCOV2019jgesamt.html
Die fettgedruckten Hervorhebungen sind vom RKI selbst vorgenommen
worden.
„Das Tragen von 2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und
qualifiziertes Personal wird im medizinischen Bereich im
Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe
Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion,
z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Siehe
hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK
„Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im
Zusammenhang mit SARS-CoV-2
„.

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Kommentar: Gesetzliche Bestimmung gelöscht

BAuA ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Diese Anstalt wurde wohl angewiesen, diese Warnung von ihrer Webseite zu entfernen. Sie war heute (20.1.2021) nicht mehr aufrufbar. Die Menschen sollen wohl nicht erfahren, dass  FFP2-Masken ihre Gesundheit bedrohen.

Weil auch das RKI bald nachziehen, und seine Warnung vor FFP2-Masen löschen könnte, sei diese Warnung hier im Wortlaut wiedergegeben:

„Infektionsschutzmaßnahmen (Stand: 14.1.2021)

Quelle

„Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird z.B. im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“.

Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Kontext der allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen das Tragen einer Alltagsmaske eine wichtige Maßnahme darstellt, die allerdings einzeln angewendet nicht so effektiv sein kann wie die Kombination von mehreren Maßnahmen im Sinne eines Maßnahmenbündels. Deshalb sollte der Einsatz von Masken nicht dazu führen, dass andere Komponenten der AHA+L-Regeln vernachlässigt werden oder sogar Risiken bewusst in Kauf genommen werden (z.B. durch Erhöhung der Personendichte in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung, oder Erhöhung der Zahl der nicht zwingend erforderlichen Kontakte).

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei fortschreitendem Infektionsgeschehen es zudem nicht auszuschließen ist, dass es wie zu Beginn der Pandemie zu Engpässen in der Versorgung mit FFP-Masken im Gesundheitswesen, kommen könnte. Siehe auch die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie.

In der Allgemeinbevölkerung ist die Mund-Nasen-Bedeckung eine akzeptierte, verfügbare und einfach zu handhabende Maßnahme (siehe auch die Frage Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beachten?).

Stand: 18.11.2020″

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Kommentar: In den Schulen wird massenhaft gegen diese gesetzlichen Bestimmung verstoßnen. GL

 

Das RKI warnt ausdrücklich davor, FFP-2-Masken ohne vorhergehende medizinische Untersuchung zu tragen, ob man das gesundheitlich überhaupt verträgt. Das muss auch Herr Söder wissen. So bringt er mit seinem FFP-2-Diktat die Gesundheit der Bürger in Gefahr. Der Text des RKI ist dermaßen brisant, dass ich ihn hier einfach im Original vorstelle. Sie finden ihn unter dieser Adresse in der Unterkategorie „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP-2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?“
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
Die fettgedruckten Hervorhebungen sind vom RKI selbst vorgenommen worden.

„Das Tragen von 2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird  im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“.

 

„Das Tragen von 2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird  im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“.

„Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

Das RKI warnt ausdrücklich davor, FFP-2-Masken ohne vorhergehende medizinische Untersuchung zu tragen, ob man das gesundheitlich überhaupt verträgt. Das muss auch Herr Söder wissen. So bringt er mit seinem FFP-2-Diktat die Gesundheit der Bürger in Gefahr. Der Text des RKI ist dermaßen brisant, dass ich ihn hier einfach im Original vorstelle. Sie finden ihn unter dieser Adresse in der Unterkategorie „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP-2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?“
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
Die fettgedruckten Hervorhebungen sind vom RKI selbst vorgenommen worden.

„Das Tragen von 2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird  im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“.

„Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

Das RKI warnt ausdrücklich davor, FFP-2-Masken ohne vorhergehende medizinische Untersuchung zu tragen, ob man das gesundheitlich überhaupt verträgt. Das muss auch Herr Söder wissen. So bringt er mit seinem FFP-2-Diktat die Gesundheit der Bürger in Gefahr. Der Text des RKI ist dermaßen brisant, dass ich ihn hier einfach im Original vorstelle. Sie finden ihn unter dieser Adresse in der Unterkategorie „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP-2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?“
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
Die fettgedruckten Hervorhebungen sind vom RKI selbst vorgenommen worden.

„Das Tragen von 2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird  im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“.

„Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

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