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Prof. Balensiefen von der Hochschule in Biberach

Faschismus im Gewand der Demokratie

‚Professor Dr. jur. Balensiefen von der Hochschule in Biberach schrieb an Rechtsanwalt Haintz einen Brief. Hier als PDF. Er entzog ihm den Lehrauftrag „Privates Baurecht im Studiengang Bauingenieurwesen“. Übel ist schon die Einleitung: „… durch kritische Hinweise aus der Hochschule und an die Hochschule wurde ich dahingehend informiert, …“ Denunzianten sind unterwegs.
Dann: Weil sich Rechtsanwalt Haintz wie andere Demonstranten auf Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes beruft, sieht der Professor aus Biberach Zweifel daran aufkommen, ob der Rechtsanwalt „rechtstreu“ ist.
Dann macht sich Professor Balensiefen Gedanken über den Geisteszustand seines Kollegen. „Offenbar überforderte Menschen denken situativ nicht rational …“. – Im vorletzten Absatz heißt es dann, gefettet von mir:

„Nicht zuletzt möchte ich persönlich bei allen Versuchen des Verständnisses Ihre Entwicklung und Positionen unmissverständlich klarstellen, dass Sie nicht das geringste Verständnis dafür erwarten können, mit welchen Subjekten Sie sich öffentlich einlassen. Sie sollten sich dafür schämen und können sich versichert sein, dass nicht nur mit den Instrumenten eines wehrhaften und streitbaren demokratischen Rechtsstaates diesen und den sich mit diesen zu profilieren Versuchenden die rechtliche Grenze Ihrer ideologischen Verblendung bzw. ihres libertären wohlstandsverwahrlosten Verhaltens aufgezeigt werden wird, sondern ich auch persönlich hierfür entschieden und öffentlich eintreten werde.“

Soweit sind wir schon.‘

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