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Kinder foltern in Karlsruhe

Dokument zu Zwangsquarantäne von Kindern

„Es geht nicht um ein erkranktes Kind, noch nicht einmal um ein infiziertes. Sondern um eines, das lediglich einen Kontakt zu einer Person gehabt haben soll, die für das Gesundheitsamt als erkrankt gilt. (…) Für Kontakte im Haushalt wird eine FFP1-Maske ‚enganliegend zu tragen‘ vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlung wird mit einer Absonderung in eine geschlossene Einrichtung gedroht.“

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