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Das Ermächtigungsgesetz

Am 27. März 2020 verkam Deutschland erneut zur Diktatur.

von Daniel Sandmann

Wo das Gesunde mit allen Mitteln erzwungen werden soll, wird das für alle, die sich diesen Gesundheits-Sachzwängen nicht beugen können oder wollen, böse enden. Dies muss so sein, weil es aktuell nicht um die Gesundheit geht, sondern darum, alles, was abseits steht und stört, auf Linie zu bringen. Auf diese Weise kann das, worum es tatsächlich geht — und das ist der Vollzug einer neuen Ordnung —, widerstandslos durchgezogen werden.

Gesetz zur Behebung der Not. So hieß das Ermächtigungsgesetz von 1933.

  1. „Gesetze können von der Regierung beschlossen werden.“ Parlamente braucht es dazu nicht. Dabei waren die in den letzten Jahrzehnten ja wahrlich zuverlässig. Vom „Volk“, den Menschen als Souverän, gar nicht zu reden.
  2. „Gesetze können von der Verfassung abweichen.“ Grundrechte – was ist das?
  3. „Gesetze treten mit dem auf die Verkündigung folgenden Tag in Kraft.“ Schnell muss alles erstickt werden, was sich noch regen könnte.

Frage: Reden wir von 1933? Oder reden wir von 2020?

Am Freitag, dem 24. März 2020, hat der Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, das aus Hitlers Küche stammt. Ein Gesetz zur Behebung der Not. Aktuell der Corona-Not. Leider ist der Verweis auf Hitlers Küche keinerlei Polemik geschuldet, er ist, obgleich als Metapher gesetzt, offenkundig für alle, die lesen können. Die drei oben festgehaltenen Komponenten, ausgehend vom 1933 geschriebenen Ermächtigungsgesetz, – 1. Aushebelung von Parlamenten und damit der Gewaltentrennung; 2. Erlaubte Verfassungswidrigkeit; 3. Tempo – finden sich voll und ganz auch im Jahr 2020 wieder (1).

Nach der Ermächtigung 1933 wurden Staat und Gesellschaft neu geordnet. Dabei spielte das Konzept der Gesundheit nicht nur ideologisch eine Vorreiterrolle – der Nazistaat ist der gesunde Staat —, wesentlich war auch der Zugriff auf den Körper des Einzelnen, um ihn zu dieser Gesundheit zu zwingen. Der Zugriff, im Zeichen des Faschismus, kann nur ein zentraler sein und die Zentralisierung folglich ein wesentlicher Punkt bei der Vereinheitlichung des Gesundheitswesens, die am 1. April 1934 in Kraft trat. Es folgten die bekannten Muster, die in der Unfruchtbarmachung und Ausmerzung von störenden, nicht systemkompatiblen „Elementen“ gipfelten. Der Zugriff auf deren Körper war Voraussetzung dafür. Dass es 1933 kein Virus dafür brauchte, ist im Grunde nicht von Belang. Die Angst ließ sich anders herstellen.

Das Infektionsschutzgesetz

87 Jahre nach dem Ermächtigungsgesetzt stimmt das Kabinett für umfassende Ermächtigungen der Bundesregierung durch die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Für die Ausrufung einer epidemiologischen Notlage, über die die Aushebelung demokratischer Regeln zustande kommt, ist die Regierung allein zuständig. Um die „Not“ in den Griff zu bekommen, muss der Einzelne gefasst werden können, physisch. Und also muss bekannt sein, wo er ist, mit wem er sich trifft. Zwar wurde das erste Ansinnen, diesen Zugriff über ein vollständiges Abgreifen von Handydaten gänzlich leicht zu machen, in letzter Sekunde noch etwas abgeschwächt. Allein die Tatsache, dass die totale Überwachung bereits ganz unverhüllt als Bestandteil der Ermächtigung auf dem Tisch gelegen hat, offenbart deren Geist. Außerdem ermöglicht es die abgesegnete Fassung dem Robert Koch-Institut (RKI), in Absprache mit den Behörden je nach Lageeinschätzung eben doch personenbezogene Daten zu verarbeiten.

Bereits vor dem 24. März 2020 waren Grundrechte der Freiheit, der Person, der Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung schwer beeinträchtigt. Zugestimmt haben hierfür die Ministerpräsidenten der Länder.

Nach dem neuen Gesetz aber kann das die Bundesregierung nun alles selbst erledigen. Sie braucht keine Zustimmung von irgendwem.

Selbstverständlich wird als Kern der Massensteuerung auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit grundlegend eingeschränkt. Das, in aller Kürze, sind die Konturen der Ermächtigung.

Die nicht-systemkompatiblen Diagnosen lauten heute anders. Es ist nicht das kranke Erbgut, das an einer Vermehrung gehindert werden soll. Man würde das zumindest nicht mehr so formulieren. Systemisch gesehen indes sind beispielsweise „Fake-Verbreiter“ exakt solche nicht-systemkompatiblen Elemente. Und die Sprache, mit der sie in den Systemmedien beschrieben werden, ist die Sprache der Ausgrenzung von „Krankem“.

Auch bei Peter Handke war das zu konstatieren und in unzähligen Beispiel davor. Die „Meldungen“ von ARD und ZDF, von Die WeltFAZSZ und BILD synchronisieren quer durch alle Themen, Rubriken und Sparten hindurch im Sinne einer Dauereinpeitschung, dem Gebrüll Goebbels nicht unähnlich. In diesem Gebrüll geht es nicht um Argumente, es geht darum, das den Konsens störende „Element“ zu entlarven.

Wenn Dr. Wolfgang Wodarg und andere dissidente Fachleute „behandelt“ werden, so offenkundig im Schädlingsbekämpfungsjargon, zumeist indem sie als Person angegriffen und genauer noch: ihr Geisteszustand angezweifelt wird. Die Betonung des wohlverdienten Ruhestandes, aus der heraus eine Kritik erfolgt und in die sich der Dissident oder die Dissidentin am besten wieder zurückzöge, ist noch die nette Variante gleichen Geistes.

Tatsächlich, es sind oft emeritierte Fachleute, die Kritik üben: Erstens stammen sie aus einer Zeit, in der kritische Distanz zu Machtinstanzen, zum Beispiel auch zur Pharmaindustrie, noch Usus oder zumindest möglich gewesen ist. Und Zweitens kann man ihnen die Karriere nicht mehr zerstören – allen anderen schon, und deshalb orientieren sich diese anderen überwiegend an Figuren wie Prof. Christian Drosten, die von der Systempresse als Vorzeigemodelle herumgereicht werden und bei denen keinerlei kritische Distanz zu Machtinstanzen zu erkennen ist.

Sterilisiert werden die Abweichler zwar nicht selbst, aber dafür ihre Aussagen. Und weil das über die Person geht, werden Grenzen alsbald verwischt. Ohnehin – und augenfällig zu sehen bei ImpfgegnerInnen – ist es am Ende immer doch stets noch der Körper, dessen sich die Staatsgewalt bemächtigen muss und bemächtigen wird. Zwangsimpfungen sind bald möglich. Über den gesundheitlichen Aspekt hinaus, der ungeklärt ist, vollzieht sich dabei ein radikaler Übergriff in das, was jeder Mensch zuallererst als das genuin Seine versteht: den Körper eben.

Dieses Eingreifen des Staates, dieses Einstechen, geht, wenn gegen den Willen vollzogen, einher mit einer Demütigung. Wer an Vergewaltigung denkt, liegt nicht so falsch. Es ist das Durchstreichen einer Person und der Geltung ihrer Würde, ihrer bemächtigen sich Fremde, ungefragt. Der Faschismus ist von seinem ganzen Wesen her auf diese Durchstreichung des Individuums angelegt. Ihr zuvorkommen kann nur, wer sich einredet, die Maßnahme fände in seinem Sinne statt. Das gilt auch für Menschen, die sich aus freien Stücken für eine Impfung entscheiden – auch deren freier Wille wird unterlaufen.

Zwei tragende Säulen einer faschistischen (Gesundheits-)Politik sind die Unsichtbarmachung von abweichenden Meinungen und der Pranger.

Im Grunde laufen die beiden Muster zusammen, allein, dass manchmal der Pranger als didaktische Zwischenetappe angesteuert wird. Wer am Pranger steht, soll bald verschwinden – indes, die Schafe überlegen sich gut, Gleiches zu tun, wenn sie sehen, wie jemand öffentlich zerlegt wird.

Die offene physische Ermordung von asozialen Elementen steht nicht mehr im Vordergrund, Homosexuelle, Prostituierte, Sinti und Roma, JüdInnen et cetera werden als solche nicht verfolgt. Doch das hat wohl wenig mit einer gegenüber 1933 gesteigerten Menschlichkeit zu tun. Vielmehr ist solches nicht mehr nötig. Sind Menschen zurückgebannt, in ihre Wohnungen, hinters Fenster, auf die Balkone, hinter Monitore, so spielen Einteilungen der obigen Art keine Rolle mehr. Gleichwohl darf das physische Element, das allein schon in der konkreten Aussperrung als solcher Ausdruck findet, nicht unterschätzt werden. Im Notfall jedenfalls wird sich auch das Ermächtigungsgesetz von 2020 gewaltvoll den Zugriff auf die Körper verschaffen, das geht allein schon aus dem Wesen eines solchen Gesetzes hervor, das obsolet würde, wäre die Möglichkeit des physischen Zugriffs auf Individuen und deren Körper nicht zentral mitgedacht.

Das Diktat der Gesundheit

Angesichts des totalitären Übergriffs des Staates damals im Namen der Gesundheit schrieb der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD) am 2. Mai 2017:

„Der BVÖGD setzt sich dafür ein, dass in der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit Nachdenklichkeit und Wachsamkeit unser Handeln trägt, insbesondere wenn im konkreten Verwaltungsvollzug Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingeschränkt werden sollen.“

Das liest sich angesichts der Geschehnisse dieser Tage nachgerade als böse Prophezeiung. Oder als bitterster Hohn.

Die Parallelen von 1933 mit 2020 sind übrigens auch an der Geschichte des Robert Koch-Instituts abzulesen. Gegründet 1891, entließ es 1933 viele seiner jüdischen Mitarbeiter und zeichnete in den Jahren der Naziherrschaft verantwortlich für Menschenversuche in Heilanstalten und KZs. Heutzutage spielt das RKI eine entscheidende Rolle, indem es das Coronavirus und damit die aus der Panik hervorgehende Opportunität, die Grundrechte einzuschränken, wissenschaftlich unterfüttert.

Die Machtfülle, die Verschränkung von medizinischen Funktionen mit politischen – „zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention“ – ist sowohl im Hinblick auf das Diktat der Gesundheit heute als auch auf die Stellung des Instituts während der Naziherrschaft bemerkenswert. Das Institut ist sich seiner eigenen Vergangenheit übrigens durchaus bewusst:

„Im Rahmen dieser Forschung finden Menschenversuche in Heilstätten und Konzentrationslagern statt, die RKI-Mitarbeiter zum Teil selbst organisieren und die hunderte Menschenleben fordern.“

So steht es auf der RKI-Webseite selbst, was zu loben ist. Dass dieses Institut seinen Namen beibehält, ist eines. Dass es sich nicht dagegen stemmt, wenn seine Zahlen und Expertisen als Begründung für ein Ermächtigungsgesetz benutzt werden, ist das andere.

Eine der vielleicht verheerendsten Eigenschaften unserer Gesellschaft ist deren Bewusstlosigkeit, in die sie über Spaß und Werbung getrieben worden ist. So konnten faschistisch-totalitäre Strukturen Schritt für Schritt re-installiert werden, ohne dass bei den Meisten auch nur im Geringsten ein Bewusstsein für diesen Vorgang vorhanden wäre. Diese Reinstallation nehmen sie selbst dann nicht wahr, wenn Parallelen wie diejenigen zwischen dem Ermächtigungsgesetz von 1933 und den Notstandsbeschlüssen von heute Schwarz auf Weiß vorliegen. Selbst dann trifft man bei vielen auf Abwehr und Ignoranz. Das Muster: Es ist wieder so weit und keiner merkt es und danach sind alle schon immer dagegen gewesen – falls es ein solches DANACH geben sollte.

Verortung des Bösen

Psychologische Voraussetzung für den Mechanismus der Immunisierung ist das stetige Verorten von Faschismus beziehungsweise faschistischen Mustern auf der Gegenseite. Zuerst boten lange die Nazis diese Möglichkeit. Faschismus: Das war in Deutschland Hitler und den hatte man überwunden. Später und in jüngster Zeit vermehrt konnte und kann er bei rechten Bewegungen, aktuell vor allem bei der AfD, abgelegt werden. Gerade diese Möglichkeit der Verortung des Bösen beim Anderen macht es möglich, dass sich die gleichen Muster und Mechanismen im eigenen Denken und Handeln einnisten.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass Muster und Mechanismen, wie Ausschaltung demokratischer Prozesse, massive Einschränkung der Grundrechte und Tempo, mit dem neue Gesetze durchgepeitscht werden, bis weit hinein in alle Kartellparteien greifen, zumal die Zuschreibung faschistischer Positionen nicht über einen inhaltlichen Diskurs, sondern über Diffamierung läuft. Talk-Shows sind beste Vermittler dafür. Übrigens, auch 1933 war wohl für die Mehrheit klar, dass in dem Sinne, wie wir den Begriff heute verstehen, selbstverständlich kein Faschismus gegeben war, als Hitler zur Macht griff. Es war der Konsens, es waren Maßnahmen, mit denen die Menschen einverstanden waren.

Ganz ohne Schwarzmalerei wird es massenhaft zwangsverordnete Tests geben, an denen die Pharmaindustrie verdient, während in der aktuellen Situation Hunderttausende im Ruin enden, Zwangsimpfungen werden folgen.

Die Armee, Bundeswehr genannt, ist schon mehrfach zum Einsatz aufgefordert worden und in Italien, Frankreich und Spanien werden Menschen schon jetzt von Drohnen überwacht. Wer der Ausgangssperre nicht Folge leistet, wandert in Italien für bis zu fünf Jahren in den Knast. Und dies alles begleitet von einer goebbelsmäßigen Beschallung des öffentlichen Raums, der kein Gemeinschaftraum mehr ist, sondern ein Gelände isolierter Menschen gefangen in ihren Wohnungen und daselbst auf die Medien zurückgeworfen, die immer strikter kontrolliert werden.

In diesen Sekunden werden wieder zig Beiträge auf YouTube gelöscht. Fulvio Grimaldi, der 85-jährige Journalist, Publizist, Blogger und Dokumentarfilmer, sagt es in einem Interview mit Ken Jebsen deutlich (2): Man hat über die Gesundheit das Volk so weit gebracht, auf alles zu verzichten und sich selbst zu kastrieren. Was die Krise wohl dauerhaft zurücklässt: eine totale Atomisierung der Menschen. Schulen mit Schülern, Fabriken mit Arbeitern, Büros mit Angestellten werden der Vergangenheit angehören. Es folgt die Zeit der digitalen Plattformen, die alles Leben konfigurieren. Die digitale Gesellschaft, von einigen einst als Modell des globalen Austauschs angedacht, wird zur Dystopie der Isolation und der Überwachung, das Ausmaß der Gleichschaltung unter den Nazis noch weit übertreffend.

Nein, Schwarzmalen braucht niemand. Doch vielleicht ist es einzig diese radikal realistische Sicht, die doch noch ausreichend viele Menschen, nicht zuletzt auch Staatsrechtler, genügend entsetzt und aufrüttelt, um doch vielleicht doch noch das Schlimmste abzuwenden, bevor die Ermächtigung aus dem Gesetz vom 24. März 2020 ganz durchgreift.

„Das ist verboten!“

Dass die schon tief bis in den Alltag durchgriffen hat, zeigt folgende Szene. Eine Tochter möchte ihre über 90-jährige Mutter im Pflegeheim besuchen. Sie wird abgewiesen, kann aber nach mehrtägigen Bemühungen und unter Verweis auf die NRW-Rechtsverordnung ein Arrangement erzielen, das es ihr erlaubt, die Mutter dennoch zu sehen. Als sie beim Pflegeheim eintrifft, ist die Leiterin, mit der sie das ausgehandelt hat, krank. Ihre Stellvertreterin verweigert ihr den Zugang. Stattdessen wird die Mutter in die Cafeteria und da vor die Tür zur Terrasse geschoben. Die Tochter darf von außen zuwinken. Die Kommunikation wird zum Horror.

Sobald die Mutter die Tochter sieht, versucht sie, irgendwie zu ihr zu gelangen. Sie rollt immer näher an die Tür. Probiert mit den geringen Mitteln, die ihr noch zur Verfügung stehen, die Klinke zu erreichen. Zwei Pflegerinnen versuchen sie zurückzuziehen. Sie wird immer aufgeregter. Eine Kommunikation ist unmöglich, die Tochter ist zu weit weg, und der Mundschutz, den man beiden verpasst hat, erschwert das akustische Verständnis zusätzlich. Die hoch betagte Frau, die nichts weiter will, als ihre Tochter in die Arme zu nehmen, hat die Hand flehentlich zur Tür ausgestreckt, sie weint und schreit Unverständliches.

In ihrer Aufregung beugt sie sich zu weit vor und fällt aus dem Rollstuhl. Die Tochter steht draußen vor der Glastür und darf nicht zu ihr. Völlig aufgelöst hämmert sie an die Scheibe und ruft: „Das ist unmenschlich. Lasst mich rein!“ Hinter ihr geht ein Mann vorbei – in gebührendem Abstand – und schreit sie an: „Was treiben Sie denn da? Das ist verboten!“ Sie weist ihn an, die Klappe zu halten. Er zückt das Smartphone, ruft die Polizei.

Wer sich immer noch fragt, wie es zu den Zuständen im Dritten Reich kommen konnte, der kann sehr genau darauf achten, was jetzt gerade so abläuft. Dann hat er die Antwort.


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.freitag.de/autoren/salz/grundrechtsfragen-und-infektionsschutzgesetz
(2) https://www.youtube.com/watch?v=O3BuNp01vpc

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Dieser Beitrag erschien zuerst im Rubikon-Magazin.

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