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Syrische Ahrar al-Sham beschäftigt deutsche Gerichte

Die in Syrien – beispielsweise bis Dezember 2016 in Aleppo – aktive „Rebellengruppierung“ Ahrar al-Sham ist nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte wie dem Bundesgerichtshof oder dem Oberlandesgericht in Stuttgart eine terroristische Vereinigung, die mit der Al-Nusra-Front, dem syrischen Arm der Terrorgruppe Al Qaida, verbündet ist. Ahrar al-Sham werden unter anderem zahlreiche Massaker vorgeworfen. Dennoch wird die Gruppe beispielsweise von Seiten der US-Regierung zu den „moderaten Rebellen“ gezählt.

6. Oktober 2016: „3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verurteilt vier Angeklagte wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung ‚Ahrar al-Sham‘„: „Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verkündete heute unter dem Vorsitz von Dr. Hartmut Schnelle in einem Staatsschutzverfahren gegen vier Unterstützer der syrischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ („die freien Männer Groß-Syriens“) am 40. Verhandlungstag sein Urteil. Der Angeklagte Kassem El R. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen nach § 129a und b Strafgesetzbuch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. […] Nach den Feststellungen des Senats strebte die als salafistisch einzustufende „Ahrar al-Sham“ seit 2011 das Ziel an, die Regierung des syrischen Staatspräsidenten Assad gewaltsam zu beseitigen und durch einen islamischen Staat unter ihrer Führung zu ersetzen. Zu diesem Zweck verübte die hierarchisch strukturierte Vereinigung durch ihre bis zu 20.000 Kämpfer umfassenden militärischen Einheiten – häufig in Kooperation mit der jihadistischen Al-Nusra-Front – Anschläge gegen Angehörige der syrischen Armee und Sicherheitskräfte. Sie war darüber hinaus […]“.

19. Mai 2015: Auch für den Bundesgerichtshof handelt es sich bei Ahrar al-Scham um eine terroristische Vereinigung. Wer sie unterstützt, kommt mindestens erst einmal in Untersuchungshaft, wie das Urteil “BGH AK 10/15 – Beschluss vom 19. Mai 2015“ des Bundesgerichtshofs klar macht. Zitat aus dem Urteil: “Bereits seit dem Jahr 2012 war sie, bzw. ihre Vorgängerorganisation – häufig in enger Zusammenarbeit mit der ‘Jabhat al Nusra’ und anderen Gruppierungen der späteren Islamischen Front – an fast allen wichtigen Operationen der syrischen Aufständischen beteiligt, insbesondere an der Offensive in der Stadt Aleppo im Juli 2012, der Einnahme der Provinzhauptstadt Raqqa im März 2013, in Zusammenarbeit mit der ‘Jabhat al Nusra’, dem ‘Islamischen Staat im Irak und Syrien’ (ISIG) und anderen jihadistischen Gruppierungen ab dem 4. August 2013 an der Offensive gegen alawitische Dörfer im Gebirge in der Provinz Latakia, bei der zahlreiche Zivilisten ermordet wurden, sowie im Februar 2014 an dem Angriff auf das Zentralgefängnis von Aleppo, an dem wiederum auch die ‘Jabhat al Nusra’ und weitere jihadistische Vereinigungen teilnahmen.”.

Interessant ist auch dieser Auszug aus dem Daily Press Briefing des US-Außenministeriums vom 26. September 2016, der die Weigerung der Ahrar al-Sham thematisiert, sich von der Al Qaida (Al Nusra) in Aleppo zu trennen:

QUESTION: Before the intense strikes that you were talking about when Russia and the U.S. brokered the ceasefire deal, the second largest rebel group, which is Ahrar al-Sham, came out and very directly said that they’re not going to comply with the ceasefire nor are they going to separate themselves from al-Nusrah. That was before that. So other than calling on the rebels to separate themselves from terrorists, which hasn’t worked, apparently, what has the U.S. done to make that happen?

MR TONER: Well, again – and I’m not going to get into all the details of our diplomatic engagement with various groups within the moderate Syrian opposition, but we do, trust me, remain very engaged with them. And part of that was previewing with them and explaining to them aspects of and responsibilities on them within the Geneva agreement. And that was an outreach that we engaged in, really, slightly before we reached agreement, but then, of course, in the days and week or so that followed that.“

Mitte Dezember 2016 konnten syrische Regierungstruppen den seit Jahren von den angeblichen „Rebellen“ Ahrar al-Sham, Al Nusra und co gehaltenen Ostteil von Aleppo zurückerobern. Ahrar Al-Scham hat noch kurz vor ihrer Evakuierung aus Aleppo ein oder mehrere Massaker verübt. Die Leichen der Toten wurden nach der Vertreibung der “Rebellen” gefunden. Unter den Toten war auch ein gefangener Mann, der auf einem Youtube-Propagandavideo von Ahrar al-Scham vom 11. Dezember 2016 noch lebendig zu sehen war. Kurze Zeit später wurde er von den “Rebellen”-Terroristen ermordet, wie etliche andere Menschen mit ihm. Das Massaker läßt sich durch die auffälige Kleidung des Mordopfers der Terrorgruppe Ahrar al-Scham zuordnen.

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Das Youtube-Video der Terrorgruppe Ahrar al-Scham von Mitte Dezember 2016, also kurz vor der kompletten Befreiung Aleppos durch die syrische Armee und auch kurz vor dem Abzug dieser Kämpfer, der vom Westen bekanntlich mit aller Macht unterstützt und möglich gemacht wurde, zeigt einen gefangengenommenen Mann in Unterhosen und mit einem auffälligen T-Shirt. Genau dieser Mann ist auf Bildern eines Massakers zu sehen, die nach der Vertreibung der Al-Qaida-geführten und mit dem Westen verbündeten Terroristen aus Ost-Aleppo gemacht wurden. Es ist der gleiche Mann wie auf dem Propagandavideo und die Terrorgruppe Al-Scham hat ihn und andere Männer noch schnell vor dem Eintreffen der Regierungstruppen und vor ihrer Evakuierung in “sichere”, von den Terroristen gehaltene Gebiete in Syrien, ermordet.

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