Gericht bestätigt außerordentliche Kündigung einer maßnahmenkritischen Wissenschaftlerin
„Diplom-Biomathematikerin Jeanette Bahr ist seit 2002 an der Universitätsmedizin Greifswald beschäftigt. Sie befasst sich in ihrer Arbeit mit der Auswertung klinischer Studien. Im Februar 2022 wurde sie aufgrund zweier Reden auf maßnahmenkritischen Demos von ihrem Arbeitgeber außerordentlich gekündigt. Nun bestätigt ein Arbeitsgericht die Kündigung und unterstellt Frau Bahr die Aufstellung falscher Tatsachen, darunter ihre Behauptung, die Covid-19 Impfungen seien ’neuartig und nicht ausreichend getestet.'“