Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen.
Es herrscht übrigens Anwesenheitspflicht über die Schulpflicht.
Sagt die Baden-Württembergische Landesregierung extra in ihrer Verordnung.
Dass dies gegen Grundrechte, diverse Gesetze, insbesondere Kinderschutzgesetze, und gegen die UN-Folterkonvention verstößt, ist klar.
Für die betroffenen Kinder und Eltern ist das leider kein „wohliger Grusel-Fact“, sondern bittere Realität.