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Wäre der NSU-Komplex wirklich aufgeklärt worden, könnte Walter Lübcke noch leben

Reihe “Blickpunkt Hessen” V: Schützenverein statt Untergrund – Wäre der NSU-Komplex wirklich aufgeklärt worden, könnte Walter Lübcke noch leben

Noch lässt der Senat rund um den Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel nicht erkennen, wieviel Aufklärungsinteresse er wirklich hat. Klar ist hingegen jetzt schon: Bis ein Urteil erreicht ist, wird es noch Monate dauern.

Den Bericht gibt’s hier.

Dazu auch:

In der Frankfurter Neue Presse konnte man in dem Artikel „NSU-Mordserie. Verfassungsschützer Temme: Nichts gesehen, nichts gehört.„ zum NSU-Skandal Folgendes lesen (7):

„Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme war im Kasseler Internetcafé, als dessen Besitzer der NSU-Mordserie zum Opfer fiel. Doch gesehen oder gehört haben will der Mann davon nichts. Das beteuert er auch in seiner zweiten Vernehmung in Wiesbaden. (…) Im Gegenteil, von dem Mord am Donnerstag habe er erst am Sonntag durch das Lesen eines örtlichen Anzeigenblatts erfahren. Allerdings wusste Temme nach Zeugenaussagen schon einen Tag später, mit welcher Waffe das Verbrechen begangen wurde. Und das stand nicht in dem Anzeigenblatt, wie ihm die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser vorhielt.“

Junge Welt schreibt zu dem „Der Fall Temme“ (8):

„Das Oberlandesgericht (OLG) München hält laut Beschluss vom 12. Juli 2016 für glaubwürdig, dass der als Zeuge gehörte Andreas Temme, der damals im Nebenraum saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der seine Freizeit im Schützenverein verbringt. Es hält für nachvollziehbar, dass der hessische Verfassungsschützer Temme, der kurz nach dem Mordanschlag das Café verließ, nach dessen Angaben auf der Suche nach dem jungen Besitzer, dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne ihn hinter einem Tisch liegen zu sehen. Es hält für glaubwürdig, dass der rund 1,90 Meter große V-Mann-Führer weder die Blutspritzer auf dem 73 Zentimeter hohen Tisch sah, auf den er ein Geldstück für die Computernutzung legte, noch den dahinter liegenden Halit Yozgat.“.

Das Telepolis-Magazin titelte „Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen„ (9):

„120 Jahre – für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: ‚Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!‘ Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.“

Es wurde allerdings noch „besser“. Die Frankfurter Rundschau meldete in dem Artikel „Kannte Bouffier Temme?“, dass Temme zum Amtmann befördert und in das Kasseler Regierungspräsidium des später ermordeten Walter Lübcke versetzt wurde (10):

„Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) soll mindestens einmal an einem „CDU-Arbeitskreis im Verfassungsschutz“ teilgenommen haben, den auch der umstrittene ehemalige Verfassungsschützer Andreas Temme zeitweise aufsuchte. (…)

Andreas Temme war zeitweise unter Tatverdacht geraten, bis im Januar 2007 die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Er kehrte nicht zum Verfassungsschutz zurück, sondern wurde zum Regierungspräsidium Kassel versetzt und „zum Amtmann befördert“, wie die Initiative schreibt. (…)

Sie führt die Ungereimtheiten auf, die mit Andreas Temme verbunden sind. So habe es nach den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses ‚kein echtes dienstrechtliches Disziplinarverfahren gegen ihn‘ gegeben.“

Später meldete die Frankfurter Rundschau: „Mordfall Lübcke. Verfassungsschützer Temme war mit Stephan E. befasst“ (11):

„Der frühere hessische Verfassungsschützer Temme hatte dienstlich mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder zu tun.“

Bei junge Welt heißt es in dem Interview mit Prof. Funke mit dem Titel „»Bouffier müsste zurücktreten« Lübcke-Mord und gesperrte NSU-Akten: Sachverständiger fordert politische Konsequenzen. Ein Gespräch mit Hajo Funke„ zu dem Politik-Behörden-NSU-Skandal (12):

„Junge Welt: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat letzte Woche ‚rückhaltlose Aufklärung‘ versprochen, nachdem der Neonazi Stephan Ernst als Hauptverdächtiger im Fall des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke festgenommen worden war. Wirkt diese Aussage von Bouffier aus Ihrer Sicht glaubwürdig?

Funke: Rückhaltlose Aufklärung würde bedeuten, dem Generalbundesanwalt alle nötigen Akten aus Hessen zur Verfügung zu stellen. Wir erleben aber seit Tagen, dass dies nicht geschieht. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz hat sich nur bereit erklärt, die Akte von Stephan Ernst selbst zu übermitteln. Aber die Akten der Nachuntersuchung des Landesamts für Verfassungsschutz zum NSU sollen nach wie vor für 120 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Auch die Bundesanwaltschaft hat sie bisher nicht. Bouffier müsste zurücktreten, wenn er weiterhin die Aufklärung behindert, wie schon im Fall des NSU-Mordes an Halit Yozgat 2006.

Da darf man sich dann auch nicht mehr wundern, wenn selbst der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt sind, weil sie laut Urteil nicht unabhängig von den Weisungen der Landesjustizminister sind. Legal Tribune Online: „EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut­sche Staats­an­wälte nicht unab­hängig genug“ (13):

„Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18). (…)

Für die Staatsanwaltschaften in Deutschland sei nicht gesetzlich ausgeschlossen, dass im Einzelfall doch eine Weisung eines Landesjustizministers Einfluss auf ihre Arbeit nehmen könnte, so die Richter in Luxemburg am Montag. Ansatzpunkt für die Entscheidung des EuGH ist eine Formulierung in Art. 6 Abs. 1 des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses zum Haftbefehl (2002/584/JI), nach welcher der Haftbefehl nur von einer ‚Justizbehörde‘ in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden darf. Diese müsse entsprechend ‚unabhängig‘ arbeiten können.“

Die Demonstration am 22. August 2020 – nach Black Lives Matter und zwischen den beiden Großdemonstrationen in Berlin – in Hanau zum Gedenken an die Todesopfer des Hanau-Attentats vom Februar 2020 sowie an die anderen Opfer rechtsextremer Angriffe inklusive „Kassel“ wurde mit der Begründung  „Corona“ von den Behörden verboten (14). Die „Initiative 19. Februar Hanau“ schrieb in ihrem Unterstützungsaufruf im Vorfeld der geplanten Demonstration (15):

„Die Hinterbliebenen, Verletzten und Überlebenden fordern:

– ein würdevolles, von ihnen gestaltetes Gedenken und Erinnern im öffentlichen Raum– Gerechtigkeit und Entschädigung
<– lückenlose Aufklärung der Tat und der Verantwortung staatlicher Behörden für das Attentat
– dringend notwendige politische Konsequenzen in Hessen ebenso wie bundesweit. (…)
<
Zentrale Fragen der Angehörigen zum Vorgehen der Polizei und anderer staatlicher Institutionen vor, während und nach der Tatnacht bleiben unbeantwortet und auch ein halbes Jahr danach sind keinerlei politische Konsequenzen zu erkennen. (…)

Weder in Hanau noch in Halle oder in Kassel waren Einzeltäter am Werk, sondern Mörder, die sich durch rassistische Hetze ermutigt und bestätigt fühlen.“

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

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