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Innenministerium: Einsatz von V‑Leuten bei „Reichstag-Sturm“

Innenministerium gibt Einsatz von V‑Leuten bei „Reichstag-Sturm“ zu

„Das Bundesinnenministerium erklärt also:

  • Es war (wie auch nicht?) den Behörden bekannt, daß es auf der extremen Rechten Pläne zum Sturm auf den Reichstag gab.
  • Die entsprechende Veranstaltung war behördlich genehmigt.
  • Auf der Grundlage der Prognosen waren V‑Leute im Einsatz.

Damit werden die Vermutungen der Kritischen Polizisten vollständig bestätigt.“

Mehr dazu…

Dazu auch: Geisel-Reichstagssturm-Update

„Bonusdreck“:

Demonstranten bezeichnet er als NazisNazis hingegen als Demonstranten„:

„»Einige Hundert Neonazis wollen wegen des 30. Todestages des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß an diesem Samstag durch Berlin-Spandau marschieren…

Parteien wie SPD, Grüne und Linke, Gewerkschaften und Bündnisse gegen Rechts hatten friedliche Proteste gegen die Neonazis angekündigt…

Ein Verbot der Neonazi-Demonstration war in den vergangenen Wochen von mehreren Seiten gefordert worden. Die Berliner Senatsinnenverwaltung hatte das aber abgelehnt und auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit hingewiesen.«

Das war 2017. Schon damals hieß der Innensenator Andreas Geisel. Hinter ihm stand Rot-Rot-Grün.

Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen„:

„120 Jahre – für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: ‚Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!‘ Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.“

Fall Temme“:

„Das Oberlandesgericht (OLG) München hält laut Beschluss vom 12. Juli 2016 für glaubwürdig, dass der als Zeuge gehörte Andreas Temme, der damals im Nebenraum saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der seine Freizeit im Schützenverein verbringt. Es hält für nachvollziehbar, dass der hessische Verfassungsschützer Temme, der kurz nach dem Mordanschlag das Café verließ, nach dessen Angaben auf der Suche nach dem jungen Besitzer, dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne ihn hinter einem Tisch liegen zu sehen. Es hält für glaubwürdig, dass der rund 1,90 Meter große V-Mann-Führer weder die Blutspritzer auf dem 73 Zentimeter hohen Tisch sah, auf den er ein Geldstück für die Computernutzung legte, noch den dahinter liegenden Halit Yozgat.“.

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