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Wie man einen Terroranschlag klassifizieren kann

Im Folgenden ein Zitat aus dem Artikel „Wie man einen Terroranschlag vorläufig klassifizieren kann“ vom 17. November 2015 von Elias Davidsson.

„Wenn von wahlloser Gewalt gegen unbeteiligte Zivilisten berichtet wird, stellt sich daher immer die Frage, ob es sich um authentischen oder synthetischen (staatlich inszenierten) Terrorismus handelt. Die folgenden acht Kriterien – in Frageform – gestatten, eine vorläufige Einordnung der Ereignisse vorzunehmen. […]

Frage 8: Gab es kurz vor den Anschlägen oder während der Anschläge eine Anti-Terror-Übung seitens der Polizei oder des Militärs?

Kommentar: Wenn ja, addiere einen Punkt. Wenn eine Anti-Terror-Übung gleichzeitig oder unmittelbar vor einer terroristischen Handlung stattfindet, gilt dies als wesentliches Merkmal für eine staatliche Terror-Operation. Eine groß angelegte Militärübung fand z. B. am Morgen des 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten statt. In dieser Übung wurden Flugzeugentführungen simuliert. Fluglotsen konnten daher nicht zwischen konkreten und simulierten Flugzeugen auf ihren Radarschirmen unterscheiden.

Im Nebel dieser Übung konnten die Anschläge mit Erfolg ausgeführt werden. Auch während der Londoner Bombenanschläge vom 7. Juli 2005 gab es eine Antiterror-Übung, die das genaue Szenario der wahren Anschläge als Grundlage der Übung benutzte. Vor den Madrider Bombenanschlägen des 11. März 2004 führte die NATO in Spanien Antiterror-Übungen durch. Über den Ablauf dieser Übung gibt es nur wenige Informationen.

Am Nachmittag der Terroranschläge des 22. Juli 2011 in Oslo und Utøya (Norwegen) haben norwegische Spezialkräfte auch merkwürdigerweise eine Antiterrorübung durchgeführt. Eine Anti-Terror Übung fand auch  am 13. November 2015  in Paris statt.“

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