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Berufsverbote gegen Linke

Berufsverbot gegen Rechte zielt auf die Linke. „Wir Betroffene des sog. „Radikalenerlasses“ vom 28. Januar 1972 lehnen solche Vorstöße ab, und zwar aus ganz konkreter persönlicher und politischer Erfahrung.
Wir sind gebrannte Kinder: Wir haben nach 1972 erfahren, dass und wie solche Maßnahmen, die sich angeblich gegen rechts und links richten, sehr bald und dann fast ausschließlich gegen linke Kritiker der herrschenden Verhältnisse angewandt werden.“

Passend dazu: Atlantic Council: NetzDG gilt dem Kampf gegen Feindpropaganda (und nicht dem „Kampf gegen rechts“).

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