§ 2 der SchAusnahmV dient dazu, die Statistik zu fälschen. Es soll der Eindruck einer “Pandemie der Ungeimpften” erweckt werden

Weil ich darauf angesprochen wurde: § 2 der SchAusnahmV dient dazu, die Statistik zu fälschen. Es soll der Eindruck einer “Pandemie der Ungeimpften” erweckt werden. Und das geht so. Wenn jemand… … und … … dann gilt er als keine Impfung erhalten hat keine Symptome zeigt ungeimpft keine Impfung erhalten hat … § 2 der SchAusnahmV dient dazu, die Statistik zu fälschen. Es soll der Eindruck einer “Pandemie der Ungeimpften” erweckt werden weiterlesen