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Hartz-IV-Empfänger erstmal verrecken lassen – Sie können dann ja klagen

„(…) hat der Anwalt der Frau am Mittwoch schwere Vorwürfe gegen die Behörde erhoben – weil diese nicht erklärt, warum sie kein Geld mehr zahlt. „Das Amt nennt keine Fakten“, kritisierte Rechtsanwalt Klaus-Dieter Miesbauer. Damit habe er keine Möglichkeit, die Erkenntnisse der Behörde zu wiederlegen. „Für das Jobcenter scheinen die Regeln des Rechtsstaates nicht zu gelten“, so Miesbauer.

(…) Oder es liegt daran, was die Detektive des Amtes erfahren haben, als sie die Mutter, unangekündigt, in der neuen Bleibe aufsuchen wollten. Weil Andrea Krause nicht da war, sprachen sie wohl mit dem Vater, der sich auf dem Grundstück befand. Der leidet allerdings an Demenz. Ob das die Detektive wussten, ob sie überhaupt mit dem Vater oder aber mit jemand ganz anderem gesprochen haben, das ist nicht klar. „Ich bekomme keine Akteneinsicht“, sagte Anwalt Miesbauer.“

Nachtrag: AFD, FDP, CDU, CSU, SPD haben gerade für die Beibehaltung der Hartz-IV-Sanktionen gestimmt.

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

2 Kommentare

  1. Hallo,

    das ist natürlich schon grundsätzlich eine Sauerei, was das Jobcenter da macht. Ich frage mich jedoch, warum der Anwalt nicht das Verfahren nach § 86 b SGG in die Wege leitet. Nach den Informationen die im vorliegenden Text gegeben sind, dürften die Voraussetzungen für den vorläufigen Rechtsschutz wohl unproblematisch erfüllt sein.

    Ich denke, wenn er das Verfahren einleiten würde, dann wäre die Problematik der Akteneinsicht sehr schnell erledigt.

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