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Gerichtsverfahren gegen Stern und Marc Drewello

Zur Zeit bin ich gezwungen, letztlich mehrere Gerichtsverfahren gegen das Magazin Stern und seinen Journalisten Marc Drewello zu führen. Diese wollen die Propaganda rund um den Missbrauch eines kleinen siebenjährigen Mädchens aus Syrien durch Terroristen mit Gewalt am Hamburger Landgericht durchsetzen und nicht einsehen beziehungsweise öffentlich eingestehen, dass es sich hier um Fake News handelt. Sie haben zwar durch die Instanzen keine Chance, Recht zu bekommen, aber um den Prozess durchzuziehen, braucht man einen langen finanziellen Atem und darin besteht die vermeintliche „Chance“ des Stern und des Herrn Drewello. Allerdings kann der Medienkonzern sich den Gedanken abschminken, dass ich aufgebe, und auch den, dass ich aufhöre, den Missbrauch des Kindes Bana Alabed und den Al-Qaida-Hintergrund seiner Peiniger sowie die damit verbundene skrupellose Kriegspropaganda anzuprangern.

Hier im Folgenden einige Artikel zum dem Gerichtsverfahren, mehr oder weniger das komplette Feedback aus klassischen Medien, Magazinen und Blogs. Obwohl der Stern am berühmt-berüchtigten Hamburger Landgericht einen „Sieg“ eingefahren hat, berichten keine Leitmedien zu dem Fall und auch der Stern nicht. Selten war ein „Sieg“ für einen Medienkonzern so peinlich wie dieser. Der Stern aus Hamburg hat nach dem lachhaften Skandal um die gefälschten Hitlertagebücher noch einmal einen draufgelegt gelegt. Er und sein Journalist Marc Drewello halten übrigens bis heute an der Bana-Alabed-Propagandastory fest und machen sich damit von Tag zu Tag lächerlicher… Ich finde die Drohungen und Angriffe des Medienriesen gegen meine Familie und mich samt dem Versuch der finanziellen Existenzvernichtung allerdings weniger witzig. Der Stern veröffentlicht das journalistische Hochqualitätswerk des Marc Drewello, dem man allerdings laut Hamburger Landgericht keine journalistischen Fähigkeiten unterstellen darf, heute noch täglich auf seiner Website.

Mein Anwalt Markus Kompa hat mittlerweile acht Artikel zu dem Medienskandal geschrieben. Hier die entsprechenden Links mit einigen Zitaten dazu:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8)„. Zitat: „Stern.de ist zwar offenkundig dumm, aber hat Geld. Der Blogger aber jetzt auch. Vor einiger Zeit habe ich den Verein Klehranlage e.V. gegründet, der die Beträge verwaltet, die mir 2012 zur Prozessführung gegen den „Krebsarzt“ Dr. Nikolaus Klehr überwiesen wurden. Die meisten Geldgeber hatten verfügt, dass nicht verbrauchte Gelder in einen Fonds kommen, um im Notfall Blogger zu unterstützen, denen die Meinungsfreiheit durch juristische Gängelung beschnitten werden soll. […] Der Verein hat beschlossen, dem Blogger Blauer Bote alle Prozesskosten zu sponsern mit Ausnahme dem Honorar für meine Dienste, da insoweit ein Interessenkonflikt besteht. Das muss der Blogger selber stemmen. Verzichten darf ich auch nicht, da Rechtsanwälte dazu verpflichtet sind, die Vertretung in Gerichtsverfahren mindestens nach RVG abzurechnen.“.

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (7)„. Zitat: „Nun will uns stern.de vor Gericht auftischen, dass man am Hamburger Baumwall die auffällig selektiv ausgewählte Legende vom Twitter-Mädchen (nach wie vor!) für authentisch hält. Aufschreiben durfte dieses Märchen ein Journalist, dessen Befähigung zur Medienkritik ihn nicht davor bewahrte, um für ein auf Twitter inszeniertes Mädchen öffentlich zu beten … Witzigerweise muss Drewello im vorliegenden Prozess weiter vortragen, dass er an die Geschichte gaubt(e). Damit also outed sich der gute Mann als für seinen Job als hoffnungslos unqualifiziert. Peinlicher kann sich ein professioneller Journalist eigentlich nicht verteidigen.“.

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6)„. Zitat: „Die hanseatischen Oberlandesrichter rissen die Äußerungen aus ihrem Kontext und wollten die Äußerungen zwingend so verstehen, dass diese die Unterstellung vorsätzlicher Lügen kommunizieren (und nicht bloß journalistische Dösbatteligkeit). Da stern.de den Bana-Quatsch aber noch immer online verbreitet, obwohl inzwischen jeder sehen kann, dass der Kaiser keine Kleider trägt, dürfte ein Vorsatz nicht fernliegend sein.“.

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5)„. Zitat: „Der stern hatte im Dezember beantragt, die streitgegenständlichen Äußerungen verbieten zu lassen, fast ein halbes Jahr später bekam der Blaue Bote seine Widerspruchsverhandlung. Vor dieser hatte das Gericht offensichtlich die Schriftsätze gar nicht gelesen, wohl weil das Ergebnis bereits vorher feststand. Stattdessen empfahl das Gericht, man hätte ja gleich in die Hauptsache gehen können. Da gibt es aber ein kleines Problem: Das Gericht wird in der Hauptsache diese Rechtsfrage unter Hinweis auf die Positionierung des OLG Hamburg auch nicht anders beurteilen. Für eine Berufung in der Hauptsache darf sich das OLG nahezu beliebig Zeit lassen. Etwa auf die Berufungsverhandlung zu Klehr ./. Kompa gegen das 2012 gefällte Urteil warte ich noch heute. Und wenn dann irgendwann mal das OLG einen Fall auf dem Tisch hatte, dauert es an die sieben Jahre, bis Karlsruher Richter die Hamburger Willkürverbote kassieren. Dann aber ist der streitgegenständliche Krieg in Syrien vermutlich schon lange vorbei.“.

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4)„. Zitat: „Bevor wir im nächsten Posting zum eigentlichen Kern dieses eigenartigen Presseprozesses kommen, sollen heute kurz die Angreifer beleuchtet werden. Die beteiligten Journalisten verdienen nämlich weniger Verachtung als vielmehr unser Mitleid. […] Macht nichts. Kompetente Informationen bieten unabhängige Amateure wie etwa der Blogger Blauer Bote, ein privater Familienvater ohne kommerzielle Interessen, der nach 22.00 Uhr bloggt. Der hatte z.B. als erster die Story mit dem angeblich deutschen U-Boot in schwedischen Hoheitsgewässern in Deutschland gebracht, während bei den deutschen Redaktionen insoweit Totalausfall war. Für politische Propaganda inkompetente Schreibkräfte sollten solchen Korrektiven, die für sie kostenos die Kärrnerarbeit erledigen, in höchstem Maße dankbar sein und in Demut von ihnen lernen. Stern-Deuter Marc Drewello zieht es allerdings vor, wie einst die peinlichen Diven Markwort und Joffe sich am Landgericht Hamburg zum Gespött zu machen. Für einen Social-Media-Redakteur eine eher originelle Strategie.“.

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3)„. Zitat: „Alles in allem also eine erstaunlich inkompetente Entscheidung, denn von derart hochgestellten Richtern hätte man Kenntnis etwa vom zuletzt am 24.02.2016 geänderten § 3a UWG erwarten dürfen. Das evident fehlende Wettbewerbsverhältnis hätte von professionellen Juristen nicht übersehen werden dürfen. Wäre das eine Klausur, wäre sie mit „nicht bestanden“ zu bewerten. Noch erstaunlicher aber ist, dass diese Problematik dem Landgericht Hamburg in der Widerspruchsverhandlung völlig neu war. Denn ich hatte hierzu in der Widerspruchsbegründung breite und in einem aktuellen Schriftsatz kurze Ausführungen hierzu gemacht. Die Unkenntnis des Gerichts lässt nur einen Schluss zu: Das Gericht hat unsere Schriftsätze gar nicht gelesen. Man hat sich damit begnügt, dass das unfehlbare Oberlandesgericht ex Cathedra gesprochen hat. Was der Betroffene und sein Anwalt zu sagen haben, interessiert nicht. Man muss sich das mal vorstellen: Man bekommt einen Monat lang in Abwesenheit den Prozess gemacht, ohne dass einem das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs gewährt wird. Dann erfährt man vom Ergebnis, das dann aus Prinzip verteidigt wird, und das Landgericht Hamburg liest keine weiteren Schriftsätze mehr.“.

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2)„. Zitat: „Das Oberlandesgericht gab einigen der Unterlassungsanträgen statt, die ich oben mit einem (+) markiert habe. Diese seien Tatsachenbehauptungen, die der Blaue Bote letztlich nicht beweisen könne. Der Blogger bringe zum Ausdruck, dass er den Antragstellern vorsätzliche Lügen unterstellt, was er strukturell nicht beweisen könne. Die Last für Darlegung, Glaubhaftmachung und Beweis liegt bei Tatsachenbehauptung beim Äußernden, und der Blogger könne schließlich nicht in den Kopf von Herrn Drewello sehen. […] Da es aber auch das Oberlandesgericht nicht für geboten hielt, mal den Blauen Boten nach seiner Meinung zu fragen, erließ es am 17.01.2017 seinen schon wegen der Anwendung von UWG evident inkompetenten Beschluss. Außerdem korrigierte das Oberlandesgericht den Streitwert auf stolze 100.000,- € rauf. […] Der Blaue Bote ließ sich nicht einschüchtern und erhob Widerspruch. In der mündlichen Verhandlung vom 14.07.2017 sah sich der stern zur Rücknahme des unqualifizierten UWG-Antrags veranlasst. Die Vorsitzende Richterin ließ allerdings hinsichtlich der Unterlassungsverfügungen keinen Zweifel daran, dass sie dem Oberlandesgericht folgen wird – obwohl sie zuvor umgekehrter Ansicht war. Die für den 17.07.2017 angekündigte Verkündung ist daher nur Formsache.“.

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1)„. Zitat: „Ende letzten Jahres begann angeblich im syrischen Aleppo die Dschihadistin Fatemah, Propaganda in Social Media zu lancieren. Das machen Tausende andere auch, wobei man wissen sollte, dass auf Facebook & Co. seit Anbeginn auch die Geheimdienste und PR-Agenturen mitmischen, insbesondere auch der IS. Daher müsste eigentlich jede professionelle Redaktion solche „Nachrichten“ mit äußerster Vorsicht genießen. […] Fatemah legte einen Account für ihre damals siebenjährie Tochter „Bana“ an und twitterte scheinbar als diese (obwohl Twitter nur Nutzer ab 13 Jahren akzeptiert).  Später bezeichnete sie selbst sogar Bana als „Waffe“. Von Anfang an twitterte scheinbar das Mädchen politische Botschaften, bat die Welt um Frieden, kündigte seinen bevorstehenden Tod beim anstehenden Bombenhagel an, war zwischendurch auch mal tot, usw..“.

Der Blogger Hadmud Danisch hat zwei Artikel – einen richtig großen und einen kleinen Nachtrag – zu der Sache geschrieben: „Der blaue Bote: Die offizielle Entfaktung der Presse„. Zitat: „Das würde nicht nur bedeuten, dass man Berufsjournalisten spätestens jetzt nicht mehr ernst nehmen kann, weil sie damit quasi einen Freibrief haben, zu schreiben was sie wollen, solange man nicht nachweisen kann, dass sie bewusst lügen. Bei Bloggern dagegen kann man erwarten, dass sie vorher alles prüfen. (Das war bisher umgekehrt, für Amateure galt das Laienprivileg.) Außerdem würde das heißen, dass man praktisch gar niemand Reichem mehr Fake News vorhalten kann, weil die Beweisanforderungen so hoch sind, dass sie nicht mehr erfüllbar sind, und vor Gericht immer der gewinnt, der es sich dann leisten kann. Es hieße vor allem, dass man hier einem flächendeckenden Krieg gegen unabhängige Blogger führt und versucht, die Konkurrenz zu etablierten Mainstream-Medien totzuschlagen, sich selbst aber das Recht einräumt, beliebig unwahre Informationen zu verbreiten ohne dafür kritisiert zu werden.“. Außerdem: „Sternenkrieger„. Zitat: „Wer kauft sowas noch?“.

Als einzige klassische Zeitung berichtete Neues Deutschland: „Twitter-Mädchen aus Aleppo: Bauchredner aus Syrien„. Zitat: „Das Onlinemagazin »Stern.de« erringt einen Sieg in einem beachtlichen Medienprozess – und berichtet (so wie alle anderen etablierten Medien auch) mit keiner Zeile darüber. Es mag sein, und das ist eigentlich die einzige Erklärung für diesen verschämten Umgang mit dem eigenen Triumph, dass den Blattmachern die ganze Sache ein bisschen unangenehm ist – und das zu Recht. […] Rosenkranz’ Nachfrage bei Stern.de, ob sie die Bana-Geschichte denn für wahr halten und sie in irgendeiner Weise überprüft haben, wollte eine Verlagssprecherin mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht beantworten.“.

Übermedien, „Stern.de-Autor muss sich nicht Fake-News-Produzent nennen lassen„. Zitat: „In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg dem Blogger zunächst Recht gegeben und die Unterlassungsanträge des Stern.de-Redakteurs Marc Drewello abgewiesen. Der legte daraufhin Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) ein, das dann einigen seiner Unterlassungsanträge stattgab. Gegen diese Entscheidung hat sich wiederum Bernert gewehrt, weshalb die Angelegenheit abermals an die Pressekammer des Landgerichts ging. Dort erklärt Käfer am Freitag schon eingangs, dass man der Entscheidung des OLG wohl folgen werde: „Das schreiben wir ab“, sagt die Richterin. Mit anderen Worten: Es sieht nicht gut aus für den „Blauen Boten“, der in den ersten beiden Instanzen nicht angehört wurde. Die Entscheidungen ergingen in Abwesenheit, was ein Gericht so machen kann, aber auch nicht zwingend muss.“.

Übermedien, „Die unwiderstehliche Geschichte vom twitternden Mädchen aus Aleppo„. Zitat: „Das Online-Angebot des „Stern“ will sich nicht von einem Blogger vorwerfen lassen, Propaganda und eine „offenkundige Lügengeschichte“ über das berühmte „Twitter-Mädchen“ aus Aleppo verbreitet zu haben. Es ist deshalb – teilweise erfolgreich – juristisch gegen ihn vorgegangen. Ob der Artikel, um den es geht, der Wahrheit entspricht, spielte dabei keine Rolle. Dabei wirft die Art, wie Medien mit der Geschichte umgegangen sind, grundsätzliche Fragen auf.“.

Die Nachrichtenagentur Sputnik in ihrer deutschsprachigen Ausgabe: „Geschichte vom Twitter-Mädchen von Aleppo: Deutsches Gericht legitimiert Fake News„. Zitat: „Eine der perfidesten Propagandalügen des Syrienkriegs ist Mitte Juli vom Landgericht Hamburg quasi legitimiert worden. Das Urteil erlaubt Mainstream-Medien Fake-News zu verbreiten. Dagegen müssen Blogger oder Facebook-Nutzer damit rechnen, dass ihre Meinungen gelöscht oder verboten werden. […] Das Hauptargument des Gerichtes ist, dass Bernert nicht nachweisen könne, dass der „Stern“-Autor mit Absicht Falschmeldungen verbreitet hätte. Also Fake News aus Versehen? Hat der Drewello einfach nur schlecht gearbeitet? Nach Ansicht seines Arbeitgebers nicht einmal das. Die „Stern“-Story ist noch immer unkommentiert und unkorrigiert in der Online-Ausgabe des Magazins zu finden.“.

Der Schweizer Blogger und Syrienexperte Dominic brachte ebenfalls einen längeren Beitrag zu dem Fall, mit weiteren Informationen und Hintergründen zu den Alabeds. Wie immer lesenswert. „Bana und «Fake News» aus Syrien„. Zitat: „Nun aber endlich die 100’000 Euro-Frage: Ist Bana «Fake News»? Ich finde, ja. Der Twitter-Auftritt «Bana al-Abed» zeigt sich heute weiterhin beständig einseitig in der Auswahl von Regierungen und Staats-Führer, welche mit 140 Zeichen oder weniger mit Kritik und Beschimpfung angegriffen werden. Da diese Angriffe mit Bezug auf einen bewaffneten Konflikt stattfinden und offensichtlich nur einer Seite in diesem Konflikt dienen, macht es die Aussage, der Auftritt stelle «ultimative Propaganda» dar, höchst plausibel. Möchte man sich an Stelle des Begriffs «Propaganda» des Anglizismus «Fake News» bedienen, ist das wohl akzeptabel, in Anbetracht des Bedeutungswandels dem der Ausdruck derzeit unterliegt. Objektiv betrachtet, bestand zu jedem Zeitpunkt ein Mangel an Gewissheit zum Wahrheitsgehalt der Aussagen über Banas Zustand, ihrer biografischen Details, wer die Tweets schreibt und der allgemeinen Lage in der syrischen Stadt Aleppo, welche vom Twitter-Auftritt beschrieben wurde. Die Tweets mit gesicherten Nachrichten gleichzusetzen, wäre journalistische Leichtfertigkeit. Natürlich darf eine Medienhaus die Tweets wiedergeben und interpretieren – sollte diese Aussagen jedoch in jedem Fall als ungesichert präsentieren. Ungesicherte Aussagen bezeichnet man auch als «Gerüchte». Bana befürwortete nachweislich mindestens zweimal deutlich einen Angriffskrieg. Objektiv darf man das als «Hetze» bezeichnen. In Anbetracht dessen, dass «Fake News» einer der Schlüsselbegriffe im NDG, also in einem deutschen Gesetzestext ist und anscheinend damit auch online gestellte «Gerüchte» und «Hetze» meint, könnte man eigentlich auch die online gestellten Tweets des Twitter-Auftritts «Bana al-Abed» mit «Fake News» bezeichnen.“.

Im Magazin Rubikon erschien der Artikel „Fakten spielen für die etablierten Medien offenbar keine Rolle mehr„. Zitat: „Ein Gericht entschied, dass man FakeNews nicht FakeNews nennen darf, wenn man nicht beweisen kann, dass der Verfasser absichtlich log. „Die Wahrheit, Fakten und Beweise spielten dabei keine Rolle“, meinte die vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg. Ohne Absicht also keine FakeNews, allerdings gilt das für die „renommierten“ Medien. Während selbige beständig davor warnen, dass das Internet voller FakeNews ist, ohne im konkreten Fall zu beweisen, dass der Verfasser „mit Absicht eine Lüge“ veröffentlichte. Was für die einen eine Justizposse ist, ist für andere die logische Reaktion des Establishments auf das Rütteln am Informationsmonopol der klassischen Medien durch das Internet.“.

RT Deutsch: „Propaganda-Mädchen Bana aus Syrien: Blauer Bote verliert gegen Stern„. Zitat: „In der vergangenen Woche entschied die Hamburger Pressekammer gegen den Blogger Jens Bernert. Das Magazin Der Stern und einer seiner Redakteure hatten ihn verklagt, weil der Autor des Blogs Der Blaue Bote in scharfen Worten die fehlende Sorgfaltspflicht von Mainstram-Journalisten angeprangert hatte. Er hatte dem Magazin Der Stern vorgeworfen, Fake News zu verbreiten. Das rechtlich originelle Detail: Die Vorsitzende Richterin beschäftigte sich nicht etwa mit der wenig umstrittenen Sachlage, sondern argumentierte, die Fakten würden für die Bewertung gar keine Rolle spielen. Vielmehr müsste der Blogger Jens Bernert den Mitarbeitern der Stern-Redaktion nachweisen, dass sie absichtlich die Unwahrheit berichtet haben. Es sei einem Journalisten nicht zuzumuten, dass er selbstständig erkennt, dass es sich bei einer Story um eine Lügengeschichte handelt. Mit dieser originellen Begründung zugunsten des klagenden Mainstream-Journalisten dürfte die Hamburger Kammer eine neues Stück Presserecht geschrieben haben.“.

Ich hoffe, ich habe niemanden vergessen… Entsprechende Hinweise bitte in den Kommentaren hinterlassen.

Lesen Sie zu dem Konflikt in Syrien auch: „Führende Wissenschaftler erläutern Syrienkrieg„.

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

17 Kommentare

    1. Es gibt Journalisten die ihre Arbeit machen im Gegensatz zu westlichen Kriegspropagandisten und Kofferkulis imperialer Angriffskrieger…
      Der dritte Teil der „Bana“-Untersuchungen in Aleppo. Auch der Stern-Hasbarist könnte nach Aleppo reisen und eine Richtigstellung bringen.
      Part 3 of @khalediskef’s investigation into the Bana hoax. In part 3 he exposes the families of her parents #Syria
      https://www.youtube.com/watch?v=67jOE8w5kbM

  1. in diesem Land wundert man sich über nichts mehr. Nicht genug, daß arte das Machwerk über die weißen Helme ausstrahlte, da mußte die ARD pflichtschuldigst, vorgestern, nachziehen. Wie sagte noch eine schwedische Ärztevereinigung zu einer Darstellung einer angeblichen Rettungsaktion der Helme: wenn das Kind nicht schon vorher tot war, dann war es das spätestens bei dem gezeigten Eingriff.
    Und das ZDF behauptet, daß allein die offizielle Version zur Ermordung von JFK die plausibelste Darstellung ist.
    Das ist offizieller Journalismus2.0 im Jahre 2017 in Deutschland. Vermutlich war der Journalismus, bis auf den „Stürmer“, im 3. Reich, informativer als das, was alltäglich den Leuten, die hier schon länger leben (O-Ton Merkel), vorgesetzt wird und was sie gefälligst zu schlucken haben.

  2. Das Oberlandesgericht Hamburg misst laut Beschlus vom 14.02.2017 den Formulierungen des Blauen Boten die Aussage bei, Drewello habe gewusst oder es wenigstens für möglich gehalten, dass die verbreiteten Nachrichten unwahr seien, was der Blogger zu beweisen habe.

    Ich war immer der Meinung, gerade Richter müssten für Recht und Gesetz stehen und sowohl unabhängig sein, als auch moralisch hohe Ideale haben. Daher kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Richterin der albernen „Argumentation“ der Gegenseite überhaupt irgendeine Relevanz zumisst.

    Für mich bleibt das ein Angriff auf das von unserem Grundgesetz garantierte Grundrecht, seine Meinung frei äußern zu dürfen. Die Sache sollte daher unbedingt weiterverbreitet werden und sich nicht nur auf Blogs, die nur eine überschaubare Leserschaft haben, beschränken.

    Das mit dem „Klehr-Fonds“ nenne ich allerdings mal eine tolle Nachricht! 🙂

    1. Ist doch nicht erstaunlich, dass die Wahrheit laut einer Richterin im „Journalismus“ zumindest der MSM keine Rolle zu spielen hat! Wobei ich mich frage, welche Rolle die Wahrheit heute noch vor unseren Gerichten spielt?
      Gibt es nur noch eine wie auch immer auslegbare Wahrheit des Merkel-Regimes, der MSM und unserer angeblich unabhängigen Justiz? Das war doch schon 33-45 so!!!

  3. Tip:
    Erkunden und Fragen sie die Richterin, ob sie eine gelbe Staatsangehöridkeitsurkunde besitzt und staatlich berufene Richterin ist.
    Das kann man tun, indem man die bisher unbewiesene Behauptung aufstellt, die Richterin sei ein Sonderrichterin eines Sondergerichts, also ohne Staatsbeurkundung und ohne Staatsauftrag.

    Dann muss die Richterin das beweisen. RECHT wird es in dieser BRD nie wieder geben. Die Brd ist eine Besatzungs-Vasallen-Regierung, die x-beliebiges behaupten und verbreiten darf im Namenund im Auftrag der USA, der CIA, der BATO u.a. VEREINEN wie UNO, WTO etc.

  4. Das Vorgehen des Sterns empfinde als unerträglich. Wer eine Nachricht in die Öffentlichkeit bringt und als wahr darstellt, der muss auch den Richtigkeitsgehalt beweisen oder wenn er es nicht kann, dann muss er in Form einer Verdachtsmutmassung und – Berichtserstattung schreiben. Umgekehrt gilt natürlich auch der Grundsatz für eine sich daraus ergebende Gegenbehauptung. Stehen sich aber zwei unbewiesene Behauptungen gegenüber und ist die eine nur die Folge einer unwahrerscheinden Behauptung, dann muss zunächst der Erstbehauptende beweisen, dass er die Sache nicht nur für wahrgenommen hat, sondern auch dafür urkundenbeweistaugliche Informationen zur Verfügung hatte. Nur die Annahme, dass in einer Zeit der psychologischen Kriegsführung eine Twittermeldung einen echten Urkundenbeweis darstellt, ist falsch, wenn man dazu nicht die tatsächlichen Nachrichtenurheber einvernommen hat. Wer aber in einer Brache arbeitet, die davon lebt, echte Nachrichten an die Leser zu verkaufen und bei dem man annehmen muss, dass er sein Handwerk beherrscht, der muss damit leben, dass man seine mögliche Falschmeldung, als Lüge bezeichnet wird, weil man nicht davon ausgehen muss, dass er aus einer unverbindlichen Twittermeldung eine Echtmeldung macht, ohne darauf hinzuweisen, dass sein Gedankenschluss aus unverbindlichen Twittermeldung stammt. Dieser Fall gehört vor dem Deutschen Presserat und nicht vor Gericht! Da ich aber nicht die Echtmeldung des Sterns kenne, schreibe ich dieses nur unter Vorbehalt einer angenommenen Richtigkeit.

    Für mich bedeutet die Lüge ein bewusste Verbreitung einer Unwahrheit, die auch noch dann gilt, wenn ich auf eine Recherche verzichtet habe oder wenn ich sie nicht durchführen konnte, nicht darauf hingewiesen habe, dass dazu der Echtbeweis nicht möglich war bzw. Ist. Also nur eine Hören und Sagen- Nachricht nicht erkennbar mache.

    Im Uebrigen kann man aber selber seine Meinung über eine Verdachtsberochtserstattung schreiben. Als Chefredakteur vom Stern hätte ich niemals einen solchen Fall vor Gericht gebracht! Und zwar aus der praktischen Überlegung, dass man dabei nie gewinnen kann und keine zusätzlichen Leser bekommt!

  5. es ist davon auszugehen, daß die Stern-Drewello-Aktion nur die kleine Spitze des großen Eisberges ist.
    Wie es im nachfolgenden Link ersichtlich wird, trifft es auch andere Blogger, und es scheint keine kleine Gruppe zu sein.
    Andere Seiten berichten darüber und Blogger geben auf, weil die andere Seite, nicht nur mächtig, sondern auch finanzkräftig ist und dabei kommt das Kapital nicht immer vom freien Markt, sondern ist wohl oft auch finanziert durch Steuern.
    Spinnt man den Faden weiter und nimmt andere Fäden dazu, dann spinnt sich da einiges zusammen, das uns in den kommenden Monaten und Jahren vor Augen führen wird, wie unsere Meinungs-und Medienlandschaft aussehen wird. Wenn wir glauben sollten wir stecken schon im Totalitarismus, dann werden wir uns wundern, was uns noch alles so blühen wird. Das sind dann aber ganz andere blühende Landschaften als die, die Kohl damals meinte.
    http://www.danisch.de/blog/2017/08/06/das-grosse-blogger-morden-geht-los/

  6. Prof. Götz Aly am 7.8. in der Berliner Zeitung:

    „Während westliche Medien die Lügengeschichte vom siebenjährigen „Twittermädchen“ Bana Alabed aus dem von „den Rebellen“ eroberten östlichen Stadtteilen Aleppos als pure Wahrheit verkauften, saß Franziskanerpater Ibrahim Alsabagh im belagerten Westteil der umkämpften Stadt. Er war den Regierungstruppen dankbar, dass sie die fast schon Eingeschlossenen verteidigten.“

    http://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/kommentar-der-westen–der-is-und-die-moral-iii-28129820

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