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Prozess Marc Drewello/ Stern vs. Blauer Bote

Im Folgenden verweise ich auf die bisher vier Blogbeiträge meines Rechtsanwaltes Markus Kompa – ein erfahrener Fachwanwalt für Medien- und Urheberrecht – zu meinem äußerst bizarren Gerichtsverfahren (rund um den Missbrauch des siebenjährigen Mädchens Bana Alabed als Avatar für Kriegspropaganda) gegen der Stern und seinen Journalisten Marc Drewello, welchem das Landgericht Hamburg im letzten Urteil quasi Narrenfreiheit attestierte. Natürlich werden wir das politisch motivierte Skandalurteil anfechten und in weitere Instanzen gehen. Vorläufige Prognose: Nach den Gerichtsverhandlungen in Hamburg sollte es am Bundesgerichtshof zu einem einigermaßen fairen Verfahren kommen und die Hamburger Urteile des LG und des OLG dürften vom BGH – wie so oft – einkassiert werden.

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1)

Zitat: „Ende letzten Jahres begann angeblich im syrischen Aleppo die Dschihadistin Fatemah, Propaganda in Social Media zu lancieren. Das machen Tausende andere auch, wobei man wissen sollte, dass auf Facebook & Co. seit Anbeginn auch die Geheimdienste und PR-Agenturen mitmischen, insbesondere auch der IS. Daher müsste eigentlich jede professionelle Redaktion solche „Nachrichten“ mit äußerster Vorsicht genießen. […] Fatemah legte einen Account für ihre damals siebenjährie Tochter „Bana“ an und twitterte scheinbar als diese (obwohl Twitter nur Nutzer ab 13 Jahren akzeptiert).  Später bezeichnete sie selbst sogar Bana als „Waffe“. Von Anfang an twitterte scheinbar das Mädchen politische Botschaften, bat die Welt um Frieden, kündigte seinen bevorstehenden Tod beim anstehenden Bombenhagel an, war zwischendurch auch mal tot, usw..“.

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2)

Zitat: „Das Oberlandesgericht gab einigen der Unterlassungsanträgen statt, die ich oben mit einem (+) markiert habe. Diese seien Tatsachenbehauptungen, die der Blaue Bote letztlich nicht beweisen könne. Der Blogger bringe zum Ausdruck, dass er den Antragstellern vorsätzliche Lügen unterstellt, was er strukturell nicht beweisen könne. Die Last für Darlegung, Glaubhaftmachung und Beweis liegt bei Tatsachenbehauptung beim Äußernden, und der Blogger könne schließlich nicht in den Kopf von Herrn Drewello sehen. […] Da es aber auch das Oberlandesgericht nicht für geboten hielt, mal den Blauen Boten nach seiner Meinung zu fragen, erließ es am 17.01.2017 seinen schon wegen der Anwendung von UWG evident inkompetenten Beschluss. Außerdem korrigierte das Oberlandesgericht den Streitwert auf stolze 100.000,- € rauf. […] Der Blaue Bote ließ sich nicht einschüchtern und erhob Widerspruch. In der mündlichen Verhandlung vom 14.07.2017 sah sich der stern zur Rücknahme des unqualifizierten UWG-Antrags veranlasst. Die Vorsitzende Richterin ließ allerdings hinsichtlich der Unterlassungsverfügungen keinen Zweifel daran, dass sie dem Oberlandesgericht folgen wird – obwohl sie zuvor umgekehrter Ansicht war. Die für den 17.07.2017 angekündigte Verkündung ist daher nur Formsache.“.

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3)

Zitat: „Alles in allem also eine erstaunlich inkompetente Entscheidung, denn von derart hochgestellten Richtern hätte man Kenntnis etwa vom zuletzt am 24.02.2016 geänderten § 3a UWG erwarten dürfen. Das evident fehlende Wettbewerbsverhältnis hätte von professionellen Juristen nicht übersehen werden dürfen. Wäre das eine Klausur, wäre sie mit „nicht bestanden“ zu bewerten. Noch erstaunlicher aber ist, dass diese Problematik dem Landgericht Hamburg in der Widerspruchsverhandlung völlig neu war. Denn ich hatte hierzu in der Widerspruchsbegründung breite und in einem aktuellen Schriftsatz kurze Ausführungen hierzu gemacht. Die Unkenntnis des Gerichts lässt nur einen Schluss zu: Das Gericht hat unsere Schriftsätze gar nicht gelesen. Man hat sich damit begnügt, dass das unfehlbare Oberlandesgericht ex Cathedra gesprochen hat. Was der Betroffene und sein Anwalt zu sagen haben, interessiert nicht. Man muss sich das mal vorstellen: Man bekommt einen Monat lang in Abwesenheit den Prozess gemacht, ohne dass einem das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs gewährt wird. Dann erfährt man vom Ergebnis, das dann aus Prinzip verteidigt wird, und das Landgericht Hamburg liest keine weiteren Schriftsätze mehr.“.

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4)

Zitat: „Bevor wir im nächsten Posting zum eigentlichen Kern dieses eigenartigen Presseprozesses kommen, sollen heute kurz die Angreifer beleuchtet werden. Die beteiligten Journalisten verdienen nämlich weniger Verachtung als vielmehr unser Mitleid. […] Macht nichts. Kompetente Informationen bieten unabhängige Amateure wie etwa der Blogger Blauer Bote, ein privater Familienvater ohne kommerzielle Interessen, der nach 22.00 Uhr bloggt. Der hatte z.B. als erster die Story mit dem angeblich deutschen U-Boot in schwedischen Hoheitsgewässern in Deutschland gebracht, während bei den deutschen Redaktionen insoweit Totalausfall war. Für politische Propaganda inkompetente Schreibkräfte sollten solchen Korrektiven, die für sie kostenos die Kärrnerarbeit erledigen, in höchstem Maße dankbar sein und in Demut von ihnen lernen. Stern-Deuter Marc Drewello zieht es allerdings vor, wie einst die peinlichen Diven Markwort und Joffe sich am Landgericht Hamburg zum Gespött zu machen. Für einen Social-Media-Redakteur eine eher originelle Strategie.“.

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern