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Neues zum Fall Bana Alabed und dem Gerichtsverfahren

Mein Anwalt Markus Kompa hat zwei lesenswerte Artikel zu dem bizarren Rechtsstreit zwischen mir und dem Stern-Journalisten Marc Drewello sowie dem Magazin Stern selbst im Rahmen der Bana-Alabed-Propaganda geschrieben und weitere werden folgen: „Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1)“ und „Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2)„. In dem zweiten Artikel werden die juristischen Hintergründe und verbotenen Aussagen näher beleuchtet. Die Gerichtsverfahren finden zur Zeit um Landgericht Hamburg statt.

Jo Menschenfreud hat einen interessanten Artikel zum Fall Bana Alabed geschrieben, der eine Übersetzung eines neuen englischsprachigen Artikels von Tim Hayward beinhaltet und auch kurz auf meinen Gerichtsprozess eingeht: „Der Stern, Fake-News, Propaganda und deutsche Gerichte„. In dem Hayward-Artikel geht es unter anderem um Videoaufnahmen vom in den Bana-Videos zu sehenden Bana-Haus und von dem angrenzenden Al-Qaida-Hauptquartier in Aleppo.

Mein letzter Artikel zur Thematik ist „Urteil zu Gerichtsverfahren gegen Marc Drewello und Stern„. Einen umfangreichen zweiteiligen Artikel zum Fall Bana Alabed gibt es in den beiden Blauer-Bote-Beiträgen „Bana Alabed aus Aleppo“ und „Bana Alabed aus Aleppo – Teil 2„. Eine etwas kürzere, aber dennoch recht umfangreiche und aussagekräftige Zusammenfassung der Bana-Alabed-Story gibt es in meinem entsprechenden Artikel im Magazin Rubikon.

Mein Anwalt hat in meinem Namen Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt, weil der Stern die erwiesenen Lügengeschichten um das (missbrauchte) siebenjährige Mädchen Bana Alabed immer noch online hat.

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

14 Kommentare

  1. Hab ich das eigentlich richtig verstanden, daß hier bereits Klagen (in ersten Instanzen) gegen dich liefen und Urteile gefällt wurden, ohne daß du, als Beschuldigter/Angeklagter davon auch nur Kenntnis hattest?

  2. Mein Anwalt Markus Kompa zum Dritten: http://www.kanzleikompa.de/2017/07/18/stern-und-marc-drewello-blauer-bote-3/

    „Noch erstaunlicher aber ist, dass diese Problematik dem Landgericht Hamburg in der Widerspruchsverhandlung völlig neu war. Denn ich hatte hierzu in der Widerspruchsbegründung breite und in einem aktuellen Schriftsatz kurze Ausführungen hierzu gemacht. Die Unkenntnis des Gerichts lässt nur einen Schluss zu: Das Gericht hat unsere Schriftsätze gar nicht gelesen. Man hat sich damit begnügt, dass das unfehlbare Oberlandesgericht ex Kathedra gesprochen hat, was die Betroffenen zu sagen hat, interessiert nicht.

    Man muss sich das mal vorstellen: Man bekommt einen Monat lang in Abwesenheit den Prozess gemacht, ohne dass einem das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs gewährt wird. Dann erfährt man vom Ergebnis, dass dann aus Prinzip verteidigt wird, und das Landgericht Hamburg liest keine weiteren Schriftsätze mehr.

    Deratiges habe ich in 15 Jahren Anwaltspraxis nicht erlebt.“

  3. Mal abgesehen von meinem Klugschwätzerrat, aus Eigenschutz von den Altmedien das nicht justiziable -implizit-explizite- Formulieren zu erlernen, was die Wirkung der Aussagen in keiner Weise abschwächen muss … eine mehr grundsätzliche Überlegung zum Fakenews-Fechten:

    Da entsteht über die Streitwertfestlegung eine prinzipiell assymetrische Justizkriegsführung. Macht ein etabliertes Altmedium eine Fakenews-Tatsachenaussage gegen einen Alternativmedienblogger, ist der Wert dessen beschädigter Reputation stets nur einen Bruchteil dessen wert, was in Gegenrichtung angesetzt werden muss.

    Also ist die Gegenwehr gegen so eine rufschädigende „Verleumdung“ in der einen Richtung stets Existenzgefährdend und in der anderen immer nur eine Angelegenheit Größenordnung Portokasse.

    Ist halt bloß -wohl- nichts neues im deutschen Rechtssystem und deshalb als grundsätzlich zu klärendes Ungleichgewicht in Ihrem Fall vermutlich nicht weiter hilfreich.

    Zur Rolle von „Thomas“ in ÜM: Ja, der hat dort scheinbar Freibrief für alles. Beleidigungen ad hominem, Russentroll-Beschuldigung gegen jeden ohne Anlass, Whataboutism und Offtopicgeschwurbel in extremster Form werden nie von den Hausherren auch nur gerügt, Leute die auf diesen Springertroll eingehen, dagegen vorschnell bis anlasslos.

    Davon war ich noch nicht mal selber betroffen, habe aber deshalb endgültig aufgehört dort zu kommentieren. Mit solchen „Schiedsrichtern“ macht mir das Kicken keinen Spaß.

    Ich habe mit so manchen Ihrer Überzeugungen durchaus meine Probleme, manchmal sind sie mir tatsächlich etwas zu nah am Aluhut, aber in der Auseinandersetzung mit dem Stern wünsche ich Ihnen viel Erfolg und -finanziell- ausreichend langen Atem.

      1. Verzeihung, ich habe das bewusst überspitzt formuliert und mit etwas mehr Sarkasmusakzeptanz gerechnet.

        Also trockener: Manches was Sie für sich als gesicherte „Erkenntnis“ werten, werte ich als weniger gesichert und teils als Ergebnis weniger kritischer Sezierung von Erkenntnissen, die wiederum Ihnen in den Kram passen. So wie eine bana eben unseren transatlantischen Nachplapperern in den Kram passt.
        Nicht mal den ersten Stein mag ich da werfen, ich selber ertappe mich selbst bei sowas oft genug, nur blogge ich halt nicht.

        Das war aber tatsächlich als Randbemerkung gemeint, trotz dieser Differenz wollte ich vor allem betonen, wie wichtig mir Ihre von Ihnen in Ihrer Antwort eingeforderte „Freiheit“ trotzdem ist.

        Ihre Antwort verstört mich jetzt allerdings mehr als alles andere zuvor.
        „Wissenschaft ist kein „Aluhut““

        Ich sagte ursprünglich „manchmal“. Wollten Sie mit Ihrer Antwort sagen, alles vom Blauen Boten Veröffentlichte sei ausschließlich wissenschaftlich? Womöglich deshalb das Beharren auf Tatsachenformulierungen?

  4. @blauer bote
    Lassen sie sich durch diese unfairen Gerichtsurteile nicht beeindrucken. Sie liegen mit ihrem Urteilsvermögen zu dem erwähnten Propagandastückchen völlig richtig.
    Wenn man sich nur einige wenige Twitternachrichten des (angeblichen) „kleinen Mädchens“ anschaut, dann kann man mit gesundem Menschenverstand relativ schnell die entsprechenden Schlußfolgerungen ziehen.

    Bedauerlicherweise nutzt man jetzt juristische Spitzfindigkeiten um sie finanziell zu beschädigen und ein Exempel zu statuieren.
    Damit ist ihr Fall eigentlich einer für Bundesverfassungsgericht. Schließlich möchte ein großer Wirtschaftsteilnehmer einem kleinen das Maul stopfen um die Meinungsfreiheit einzuschränken.

    Offensichtliches Ziel der ganzen Aktion und damit des Establishments: Das Aufkonditionieren einer „Schere im Kopf“.

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