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Urteil zu Gerichtsverfahren gegen Marc Drewello und Stern

Im Gerichtsverfahren Stern-Journalist Marc Drewello und Stern gegen mich als Blauer-Bote-Betreiber am 14.7.2017 zum Propagandafall um das kleine Mädchen Bana Alabed hat das Landgericht Hamburg zugunsten von Stern/Drewello entschieden. Die Wahrheit, Fakten und Beweise spielten dabei keine Rolle, wie die Vorsitzende Richterin immer wieder betonte. Entscheidend sei, ob der Journalist absichtlich die Unwahrheit geschrieben habe und dass dies direkt nachweisbar ist („Sie kennen ja nicht die inneren Vorgänge in der Stern-Redaktion“). Es könne dabei dem Journalisten nicht zugemutet werden, selbstständig zu erkennen, dass es sich um eine Lügengeschichte handelt oder dass da etwas faul ist. 

Tatsächlich zeigen die vorliegenden Fakten klar, dass die Bana-Alabed-Story eine Fälschung zu Propagandazwecken ist und jeder, der Lesen und Schreiben kann, sollte dies sofort erkennen. Auch – oder gerade – ein Politjournalist des Hamburger Qualitätsmagazins Stern. Viele der Fakten und Beweismittel zum Fall Bana Alabed sind in den beiden Beiträge „Bana Alabed aus Aleppo“ und „Bana Alabed aus Aleppo – Teil 2„ zusammengetragen. Sie sprechen eine deutliche Sprache. Alle diese Beweismittel lagen dem Gericht auch vor, spielen aber nach Aussage des Gerichts keine Rolle.

Eine Analogie macht die Absurdität der Gerichtsentscheidung deutlich: Würde ein Journalist, der häufig zu geografischen Themen schreibt, in einem Beitrag behaupten, die Erde sei eine Scheibe und ein Leser würde ihn dann als „Verbreiter von Falschnachrichten“ oder ähnlich bezeichnen, dann wäre die Äußerung des Lesers nicht zulässig und zu unterlassen. Ansonsten macht er sich strafbar. Die Fakten – die Erde ist keine Scheibe – spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass dem Journalisten keine Absicht nachgewiesen werden kann. Eine angenommene – absolut unrealistische – verheerende Inkompetenz schützt ihn vor jeglicher persönlicher Kritik.

Marc Drewello selbst beschimpft andere Menschen als Verbreiter von Fake News. Auch das spiele keine Rolle, so die Richterin. Das Urteil – die Begründung – wird am Montag veröffentlicht. Dann werde ich etwas mehr zum Thema schreiben. Wir wollen es auch veröffentlichen – was mittlerweile erlaubt ist (mit Schwärzungen von Namen etc.). Der vorliegende Beitrag ist als Kurzmitteilung zum Thema zu sehen. Bitte bleiben Sie beim Thema dran. Wir gehen in weitere gerichtliche Instanzen und werden ein Spendenkonto, Crowdfunding oder Ähnliches einrichten und Wahrheit und Wissenschaft zum Sieg verhelfen.

UPDATE vom 21.7.17: Am Montag wurde das Urteil nur verkündet. Für die Begründung kann sich das LG Hamburg zwei Monate (!) Zeit lassen. Man kann wohl davon ausgehen, dass das Gericht genau dies tun wird.

UPDATE vom 23.10.17: Zwei Monate stimmt nicht, es war dann doch länger. Mehr zu dem Urteil demnächst.

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

40 Kommentare

  1. An dieser Stelle auch herzlichen Dank an die anwesenden Ärztinnen für den Zuspruch und das Angebot, zu helfen. Wohl jeder im Gerichtssaal außer dem Gericht und dem Stern-Anwalt war erschüttert über das Verhalten des Gerichtes bei der gestrigen Verhandlung

    1. Korrupte Richter? Im Krieg der Lügenpresse gegen alternative Medien und Ex-Leser muss man leider mit allem rechnen. Der Machtverlust ist einfach zu groß, dass sie ihn hinnehmen ohne ausnahmslos **alle** Mittel einzusetzen.

      Wie lautet das Spendenkonto?

      1. Hallo,

        sorry, ich bin noch nicht dazu gekommen, diese E-Mails zu lesen. Vielen Dank, ich lese heute Abend die Mails im Posteingang dieser Adresse (welche ich nur sporadisch nutze).

        Viele Grüße

    2. Nachtrag: ich schicke Dir die Mail heute per Post. Wenn ich keine Rückmeldung bekomme, muss ich davon ausgehen, dass Dich die Nachricht nicht erreicht hat und würde ev. noch andere Wege überlegen. Deshalb: wenn Dich die Info nervt und Du meinst, Du kannst ihm vertrauen, dann sags, bitte. Deine Entscheidung. – Mir geht es nur darum sicherzustellen, dass sie wirklich angekommen ist. – Im Moment halte ich alles für möglich.

  2. „Der Unterschied zwischen denen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können.

    Denn in Wahrheit begehen Sie genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen dagegen als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber zuwider.“

  3. Es müsste erlaubt sein solch absonderliche Rechtsbeugung auch dokumentarisch auf Film festzuhalten.
    Mein gespartes GEZ Geld geht dann auch auf Euer Spendenkonto. Nur her damit! Und weiter so in der Sache!

  4. Bitte um volle Information, nicht nur zur Weiterleitung an uns bekannte russische Medien, sondern um frühzeitig alle Texte auch ins russische übersetzen zu können. Dachte erst, es mit einer Fake-Nachricht zu tun zu haben:-)
    Das Urteil wird einen Umkehreffekt haben. Doch nur dann, wenn man daran arbeitet.
    Bis dann. Frank

  5. “ Es könne dabei dem Journalisten nicht zugemutet werden, selbstständig zu erkennen, dass es sich um eine Lügengeschichte handelt oder dass da etwas faul ist.“

    Völlig absurd.Selbstverständlich kann es das. Nennte sich journalistische Sorgfaltspflicht .Solche Geschichten gegen zu recherchieren,ist eine Selbstverständlichkeit, die man von einem Journalisten eines großen Magazins erwarten muss.

  6. „Es könne dabei dem Journalisten nicht zugemutet werden, selbstständig zu erkennen, dass es sich um eine Lügengeschichte handelt oder dass da etwas faul ist. “

    Was ist denn das für ein Käse? Ich dachte immer, „Journalisten“ recherchieren und schreiben dann ihre Artikel aufgrund der vorliegenden Fakten. Aber nach dem Urteil können sie sich (die sogenannten bzw selbsternannten Qualitätsjournalisten) zurechtlügen was sie wollen und der Bürger soll diesen Scheiss dann glauben!?
    Da läuft nicht nur im „Qualitätsjournalismus“ etwas falsch, sonder auch in den Gerichten dieser Merkel-BRD!

  7. „Die Wahrheit, Fakten und Beweise spielten dabei keine Rolle, wie die Vorsitzende Richterin immer wieder betonte.“

    So etwas ähnliches hatte ich ja bereits erwartet, siehe hier:
    http://blauerbote.com/2017/07/13/bana-alabed-gerichtsverfahren-gegen-marc-drewello-und-stern/#comment-15453

    Allerdings fehlt mir die Einbeziehung des Art. 5 unseres Grundgesetzes.

    Meiner Meinung nach (als juristischer Laie wohlgemerkt) gilt dieser auch, selbst wenn die Bana-Story von vorne bis hinten korrekt wäre. Wenn Du trotzdem der Meinung bist, dass es sich um Propaganda handelt, hast Du auch das Recht, diese Meinung zu vertreten.

    „Entscheidend sei, ob der Journalist absichtlich die Unwahrheit geschrieben habe und dass dies direkt nachweisbar ist („Sie kennen ja nicht die inneren Vorgänge in der Stern-Redaktion“). Es könne dabei dem Journalisten nicht zugemutet werden, selbstständig zu erkennen, dass es sich um eine Lügengeschichte handelt oder dass da etwas faul ist. “

    Die Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Wofür ist der Mann denn Journalist?

    Wenn man in diesem Land Dinge nicht mehr als das bezeichnen darf, was sie sind, dann kommen noch schwere Zeiten auf uns zu.

    P.S.: Funktionieren eigentlich die Blockquote- und sonstigen Tags noch?

    1. Ein bißchen Grips müsste ausreichen, um die Bana-Story korrekt als Fälschung zu sehen. Es gibt natürlich auch viele gute, investigative Journalisten, aber die Erhalten immer weniger Raum.

  8. Verstehe ich das Urteil richtig? Illustriert als Gedankenexperiment: ein Twitter-User richtet sich ein Account als neunjähriger Paul ein und bezichtigt Herrn Drewello z.B. der Paedophilie. Ein Medium, sagen wir z.B. der Blaue Bote, greift das auf und stellt die Anschuldigung als Fakt dar – und Herr Drewello kann nicht gegen den Autor schreiben und ihn der Verbreitung von Fake News beschuldigen? Ist das so richtig verstanden? Das kann keinen Bestand haben, sollte man meinen. Vielleicht einfach mal austesten und sehen wie Herr Drewello das findet.

  9. „Die Wahrheit, Fakten und Beweise spielten dabei keine Rolle, wie die Vorsitzende Richterin immer wieder betonte. Entscheidend sei, ob der Journalist absichtlich die Unwahrheit geschrieben habe und dass dies direkt nachweisbar ist. („Sie kennen ja nicht die inneren Vorgänge in der ,Stern, Blaue Bote-Redaktion “). Es könne dabei dem Journalisten nicht zugemutet werden, selbstständig zu erkennen, dass es sich um eine Lügengeschichte handelt oder dass da etwas faul ist. “
    Dieses „Recht“ auf Dummheit , würde ich als Blogbetreiber also auch Journalist ! ! ! , ebenfalls für mich in Anspruch nehmen , oder haben wir in Deutschland Zweiklassenjournalismus ? Ein eindeutiger Verstoß wider des Gleichheitsgrundsatzes , somit eindeutig rechtswidrig & wieder Beweis für Zweiklassenjustiz und mangelndes Bildungsniveau der rechtsbeugenden Protagonisten & /innen.
    Vielen Dank und viel Erfolg für deinen Blog .

  10. Offensichtliches muß nicht bewiesen werden. Das gilt wohl nur noch, wenn es politisch opportun ist.

    „Wenn Recht zu Unrecht wird, dann wird Widerstand zur Pflicht“

    Wenn offensichtliche Propagandalügen durch das staatliche Gewaltmonopol geschützt werden, dann funktionieren nicht nur die Massenmedien nicht. Damit ist allen vor Augen geführt worden, daß dieses ganze System nicht mehr funktioniert.

    Ein Staat, der nicht mehr anerkannt wird, ist am Ende.

  11. „Es könne dabei dem Journalisten nicht zugemutet werden, selbstständig zu erkennen, dass es sich um eine Lügengeschichte handelt oder dass da etwas faul ist.“

    Das ist der Knackpunkt. Wenn etwas offensichtlich ist, das jeder von der Straße erkennen kann, dann muß man das das bei einem Medien-Konzern, der sich selber als Qualitätsjournalismus anpreist, als Maßstab zugrunde legen können. Nicht die Kenntnis der internen Vorgänge ist relevant, sondern was der Medienkonzern selber von seinen Qualitätsstandards behauptet.

    Bei unkritischer Verbreitung von Propaganda-Falschmeldungen wäre damit der Anspruch „Qualitätsjournalismus“ als Hochstapelei bzw. „Fake News“ zu bewerten. Wenn das Urteilsvermögen hingegen doch ausreichen sollte, dann wäre hingegen Absicht bei der Verbreitung von Falschmeldungen als bewiesen anzusehen.

    Eins von beiden muß es bei einer offensichtliche Falschmeldung auf jeden Fall sein. Ich bewerte daher dieses Urteil als Skandal, das der Justiz einen schweren Ansehensverlust zugefügt hat. Das Problem stellt sich als immer größer noch größer heraus. Spätestens jetzt muß jedem klar sein wie ernst die Lage ist.

  12. Was kann/darf man von einer politischen, nicht dem Recht und der guten Sitten verpflichteten Justiz erwarten ? Viele Richter verwechseln die sinnvolle richterliche Unabhängigkeit zudem mit der Narrenfreiheit ! Darüberhinaus würden viele Richter auch jeden verurteilen, der behauptet, das es Tags hell und Nacht dunkel ist, wenn die „Hintermänner“ behaupten, es sei umgekehrt. Dann werden Beweise einfach nicht zugelassen, sondern gilt die „Offenkundigkeit!“ Darum handeln heute weltweit die meisten „Staatsanwälte“ und Richter nach politischen, nicht nach recht- und sittlichen Vorgaben. Das ist doch an den meisten „Urteilsbegründungen“ zu erkennen.

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