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Verhandlung gegen den STERN am 14.7.

Jahre nach der Veröffentlichung der gefälschten Hitler-Tagebücher im STERN sucht das Hamburger Magazin offenbar eine neue Gelegenheit, sich journalistisch bis auf die Knochen zu blamieren: Mitte Juli 2017 findet am Landgericht Hamburg meine Gerichtsverhandlung gegen den STERN und den Stern-Journalisten Marc Drewello statt, bei der das Qualitätspresse-Magazin seine Bana-AlabedPropaganda zum Syrienkrieg gerichtlich durchsetzen willl und mir zusätzlich tausende Euro an Kosten für die Frechheit meiner Medienkritik aufdrücken will. Auch mit einer Gefängnisstrafe wird gedroht. Ein wenig erinnert der Fall natürlich auch an den Prozeß ZEIT gegen die Satiresendung „Die Anstalt“ vor dem Hamburger Landgericht, Oberlandesgericht und weiteren juristischen Instanzen.

Der Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht ist der 14. Juli 2017. Verhandlungsbeginn ist 11.45 Uhr. Die Verhandlung findet im Sitzungssaal B335, 3. Etage (Haus B), Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude) statt. Vorsitzende Richterin ist Frau Käfer. Der „berühmte“ Richter Buske vom Hamburger Landgericht ist mittlerweile Vorsitzender am Oberlandesgericht Hamburg …

Bei dem Artikel, den der STERN verteidigen möchte, handelt es sich um den Beitrag „Sorge um Bana al-Abed. Twitter-Konto von Siebenjähriger aus Aleppo gelöscht“ von Marc Drewello um eine siebenjährige Syrerin aus den Al-Qaida-Gebieten (US-Verteidigungsministerium: „That said, it’s primarily al-Nusra who holds Aleppo„), die angeblich fließend Englisch spricht und schreibt, natürlich voll auf der Seite des Westens ist (der in Syrien radikale Islamisten um Al Qaida als Hilfstruppen einsetzt, wie führende Wissenschaftler immer wieder betonen), permanent Krieg gegen Syrien und Russland fordert, Manchester-United-Fan ist und ein Twitter-Konto betreibt, obwohl man das erst ab dem Alter von 13 darf. Das seien keine Fake News, keine Propaganda, keine Nachrichtenfälschung. Entsprechende Kritik von mir am Journalisten sei zu unterlassen. Den genauen Wortlaut meines Artikels über den Drewello-Artikel oder die genauen Vorwürfe darf ich hier aus rechtlichen Gründen nicht wiederholen, da der STERN bereits vom Oberlandesgericht Hamburg Entsprechendes beschließen ließ. Auch meine angeprangerten Artikel musste ich (hoffentlich vorrübergehend) „zerstören“.

Das Ganze begann im Dezember 2016 mit einer Abmahnung – zunächst nur durch Herrn Drewellos Anwalt – samt der üblichen Löschungs- und Unterwerfungsforderungen und natürlich einer Rechnung von über tausend Euro. Dem habe ich nicht Folge geleistet und erst einmal abgewartet. Ich hielt es auch einfach nicht für möglich, dass dieser Schwachsinn vor Gericht kommt. Den Drewello-Anwalt – Dr. Neubauer von der Kanzlei Osborne Clark – habe ich per Mail noch einmal mit entsprechenden Belegen auf den Al-Qaida-Hintergrund der Bana-Alabed-Story hingewiesen, interessiert hat es offenbar nicht. Bereits in meinem bemängelten Artikel zum Drewello-Artikel hatte ich auf Entsprechendes hingewiesen. Bezüglich „Bana“ ging ich eigentlich davon aus, dass jeder Betrachter der Bana-Story von alleine darauf kommt, dass die Sache nicht stimmen kann und dass klar ist, dass das eine Propaganda-Geschichte ist.

Ende Februar 2017 flatterte völlig unerwartet ein Beschluss des OLG Hamburg zu der Sache in meinen Briefkasten, natürlich verbunden mit weit größeren Kosten. Auf diese Weise habe ich erstmals erfahren, dass ich schon vor dem LG Hamburg gegen den Stern – der jetzt auch mit an Bord bei dem Fall war – und seinen Qualitätsjournalisten Drewello gewonnen hatte. Bizarrerweise habe ich die erste Runde vor dem Landgericht Hamburg gewonnen, ohne überhaupt davon zu wissen! So etwas ist offenbar im deutschen Rechtssystem möglich, wenn auch vielleicht ungewöhnlich. „Wegen der großen Eile“, heißt es dann. Der Beschluss des OLG-Hamburg war dann schon die zweite Runde, denn der Stern legte Widerspruch ein und ging in die nächste Instanz, Oberlandesgericht. Und zu der Sache war ich auch nicht eingeladen. Ich habe lediglich danach den fertigen Beschluss bekommen und so überhaupt erst davon erfahren!

Interessanterweise hat das Oberlandesgericht Hamburg aus eigenen Stücken den Streitwert in dem Verfahren von 25000 Euro auf 100000 Euro hochgesetzt, was mir entsprechend höhere Kosten verursacht beziehungsweise bei einer Niederlage verursachen würde. Außerdem hat das Oberlandesgericht Hamburg den Antrag der Stern-Drewello-Seite nicht einfach nur durchgewunken, sondern verbessert (Damit der Antrag am Oberlandesgericht überhaupt durchging.). Das alles – und noch ein paar andere „Merkwürdigkeiten“ – spinne ich übrigens hier nicht zusammen: Das OLG Hamburg hat das in seinem Beschluss so geschrieben – weil es zur Kenntlichmachung verpflichtet ist. Das Gericht sollte eigentlich in dem Fall die neutrale Instanz sein… Was auch auffällt: Der Al-Qaida-Hintergrund von Bana Alabed wurde von OLG, Osborne Clark und Stern/Drewello permanent totgeschwiegen. Auf diesen hatte ich bereits in meinem Ursprungsartikel hingewiesen.

Mein Anwalt in dem Fall ist Markus Kompa von der Kanzlei Kompa. Wir haben Widerspruch eingelegt und dadurch fällt der Fall zurück an das Landgericht Hamburg, welches nun an besagtem 14. Juli 2017 noch einmal über die Sache zu beschließen hat.

Informationen zur Bana-Alabed-Story gibt es unter anderem hier (Die ganze Geschichte ist zu lang, als dass man sie noch in dem vorliegenden Artikel unterbringen könnte):

Der Fall Bana Alabed
Das „Twitter-Mädchen“ im Syrienkrieg

Eine große Bana-Alabed-Story ist für die nächsten Tage geplant. Wer noch Informationen beisteuern will: Bitte hier in die Kommentare. Immer her damit!

PS: Drewello/Stern/Osborne Clark/OLG Hamburg haben noch ein fehlendes Impressum bei Blauer Bote angemahnt und entsprechende finanzielle Schmerzen zu meinen Ungunsten damit verbunden. Das dürfen aber nur die Behörden oder ein Mitbewerber. Osborne Clark argumentierte doch tatsächlich, Blauer Bote Magazin sei ein Mitbewerber des Medienkonzerns Gruner + Jahr, zu dem der STERN ja gehört … Das ist natürlich lächerlich. Mir sind mehrere juristische Meinungen bekannt, nach denen das hart an der Grenze zur Rechtsbeugung zu sehen ist. Gegenmeinungen bitte hier in die Kommentare … Im Impressum hatte ich wegen ständiger Drohungen bis hin zur Morddrohung auf Bitten meiner Familie nur eine E-Mailadresse stehen. Nun stehe ich öffentlich als Medien- und Regierungskritiker am Pranger (Impressum), was mir sicher zusätzlich auch beruflich (IT-Branche) „weiterhelfen“ wird …

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

30 Kommentare

  1. das nennt man normalerweise einen schwachen gegner mundtot machen. und wenn sich gerichte mit bestimmten kreisen gemein machen, dann kommt man einer gesinnungs-gerichtsbarkeit wohl recht nahe.
    diese zustände hatten wir schon mal, spätestens ab 1933.
    ab 1945 hielt man sich etwas bedeckt, sollte ja nicht auffallen, doch der herr bauer, in frankfurt, könnte davon ein schönes lied singen. der herr bauer, der ja mühsam versuchte den großen prozeß anzustreben und der wohl auch mehr zufällig an der sache mit herrn eichmann beteiligt war, den sich dann die israelis schnappten, unter wohl nicht ganz koscheren umständen.
    da ist ja der stern ein ganz anderes kaliber. die sind so schlau, die kennen paragraphen, nur keine buchstaben, bei denen wird ein „F“ schon mal zum „A“ umgespritzt oder gedeutet. Ja, so schlau sind die beim stern.

    1. Dem schließe ich mich an.

      Der Stern und Drewello schießen hier mit Kanonen auf einen Spatzen, um diesen mundtot zu machen. Natürlich geht es hier um das Recht, seine Meinung frei äußern zu können. Es wäre schön, wenn sie genauso viel Energie in seriösen Journalismus investieren würden.

  2. Leg Beschwerde und Rechtsbeschwerde ein, wegen prozessoraler Fehler wie Nicht-Information, wie Nicht-gehör, wie Nicht-Rechthelfsbelehrung und so weiter.
    Das Ding hat ja auch überregionale Bedeutung ( siehe Rechtsweg den der STERN beschreitet) und die sache muss nochmal „Wort-für-Wort“ vorgelegt werden und der STERN muss jedes WORT aufgrund Bewisen anzweifeln. Sonst geht gar nichts. BEWEISE sind BEWEISE. Stimmungmachen oder einfach abstreiten ist nicht.

  3. Moinsen!
    Ich weiß nicht, inwieweit es ein Fall von „Medienmitwirkung“ wird und diesen „Rechtsverdrehern“ in die Hände spielt: Die einzige freie Presse in Deutschland, die (noch) nicht der „durch Putinfinanzierung“ beschuldigt wird und werden kann ist die „Junge Welt“ in Berlin, Torstrasse. Die haben da ganz sicher korrektes journalistisches Interesse und können es einem noch breiteren Publikum zur Kenntnis bringen. Ich kann mir ein Abo leider nicht leisten. Aber ich lese in den freien Artikeln der Onlineseiten dieser genossenschaftllich finanzierten Zeitung!
    Auch könntet Ihr auf das Recht der freien Meinungsäußerung abstellen, welches vom Bundestag gerade beschnitten wird und wo vor dem BVG Klage eingereicht werden muss/műsste. Leider ist es mir nicht möglich dies finanziell zu begleiten oder einzuläuten. Ich hoffe und wünsche viel Erfolg bei Deiner Verhandlung und drücke meine Daumen!!! Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Land ja leider schon lange nicht mehr ein und dasselbe Paar Schuhe….
    toi, toi, toi!!!

  4. Hallo „Blauer Bote“,

    ich drücke Ihnen ganz feste die Daumen für den anberaumten Prozess im Juli. Wie auch Ihre Ausführungen wieder einmal beweisen, werden Kritiker der politischen Propaganda des System, mit der Vernichtung der Existenz, bedroht. Wo die Menschen im DDR Regime oder auch bei damals bei Hitler gleich ins Gefängnis wanderten, wird heute der nicht-mainstream-konforme Bürger mit willkürlichen Prozessen und der Androhung, und letztendlich auch Urteilen von vernichtenden Unterlassungszahlungen, Strafgeldern etc. mundtot gemacht. Das die Menschen heute psychisch vernichtet werden, verstehen die modernen Neofaschisten und ihre Schergen in der Justiz als eine (ihre) „humane Gesellschaft“ – Den wahren Faschismus erkennt man sofort an dem als „natürlich“ proklamierten Anspruch an die Macht. Nichts anderes auch, macht heute die Merkel Junta mit ihrer selbstermächtigten Bundeskanzlerin.

  5. Dass diese Twittermeldungen des 7jährigen Mädchens ein einziger Fake sind, war mir schon vor mehr als einem halben Jahr aufgefallen:
    Nicht nur die Tatsache, dass ein siebenjähriges arabischsprachiges Mädchen in fehlerfreiem Englisch Erlebnisse und Aufrufe twitterte, war unglaubwürdig.
    1) Ein Mädchen, in Ostalleppo beheimatet, das folglich gar keine Schule besuchen konnte, beherrscht die englische Sprache schriftlich so gut?
    2) Ihr „Sprachschatz“ und angebliches geschichtliches Wissen war außergewöhnlich. So erinnere ich mich, dass sie die Lage in Ostaleppo mit dem „Holocaust“ verglich.
    3) Sie twitterte auch auf der Flucht zu Fuß. Wie? Internet? Netz? Im durch Bomben zerstöreten Ostaleppo?

  6. Viel Glück beim Kampf gegen den Stern.

    Sie sollten, wenn das hier alles überstanden ist, „anonym“ und miteinem neuen Projekt aus dem „Ausland“ weitermachen.

    „Gesicht zeigen“ ist nicht immer vorteilhaft.

    Halten sie durch!

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