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Nach Prof. Anne Peters‘ Argumentation keine „völkerrechtswidrige Annexion der Krim“

In den letzten Monaten war zur Ukraine-Krise in den Medien permanent von der „völkerrechtswidrigen Annexion der Krim“ die Rede. Dieser Ausdruck wurde und ist gewissermaßen der „Kampfbegriff“ der westlichen Seite. Viele Wissenschaftler haben die Richtigkeit der Aussage „völkerrechtswidrigen Annexion der Krim“ angezweifelt und kamen zu anderen oder nicht eindeutigen Ergebnissen. Nun bröckelt offenbar auch die Argumentationslinie der Befürworter des Begriffs von der „völkerrechtswidrigen Annexion“. Anne Peters, Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, verfolgt eine Argumentation, die darauf hinausläuft, dass es keine „völkerrechtswidrige Annexion“ der Krim-Halbinsel durch Russland gab.

In dem Artikel „Annexion der Krim war krass völkerrechtswidrig“ des Gießener Anzeigers zu einem Vortrag der Heidelberger Professorin Peters zum Ukraine-Konflikt und der Krim-Thematik unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen der Vorlesungsreihe des Präsidenten der Justus-Liebig-Universität (JLU) werden einige Standpunkte dargelegt. So wird beispielsweise erläutert, dass im vorliegenden Fall der Krim eine Abspaltung im Rahmen einer sogenannten „abhelfenden Sezession“ möglich sei, die jedoch strengen völkerrechtlichen Kriterien unterliege. Frau Peters untersucht anschließend mögliche Gründe, die sie sehr „westlich gefärbt“ widerlegt. Die jeweilige Argumentation ist eigentlich schon diskussionswürdig, da die „Fakten“ nicht unbedingt einer strengen wissenschaftlichen Realitätsprüfung standhalten, sondern eher dem entsprechen, was die Presse eben so berichtet und erdichtet hat. Man muss ihr also nicht nicht zustimmen.

Entscheidend ist aber ihre abschließende Argumentation. Diese läuft darauf hinaus, dass es eben keine „völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland“ gab. Frau Professor Peters argumentiert: Wenn der damalige ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch verfassungswidrig abgesetzt worden wäre, dann wäre die Abspaltung der Krim-Halbinsel keine völkerrechtswidrige Annexion. In ihrem Vortrag verneint sie dies. Die Absetzung des vorherigen Präsidenten sei nicht verfassungswidrig gewesen.

Diese Aussage ist allerdings nicht richtig und wir wollen an dieser Stelle Frau Peters nur Unwissenheit und nicht Absicht unterstellen. Tatsächlich war die Absetzung Janukowitsch verfassungswidrig, wie beispielsweise Stefan Korinth in einem Artikel auf den Nachdenkseiten („Der verdrängte Verfassungsbruch„) wissenschaftlich zweifelsfrei darlegt. Da sich diese entscheidende Tatsache nun anders darstellt, als von Frau Peters ursprünglich angenommen, ändert sich ihre gesamte Argumentation zur Krim-Abspaltung: Diese ist nun keine „völkerrechtwidrige Annexion“ mehr. Das ist die Aussage von Frau Professor Anne Peters, Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, legt man ihre eigene Argumentation mit korrekten Fakten zugrunde.

In dem oben genannten, lesenswerten Nachdenkseiten-Artikel wird darauf hingewiesen, dass ein Vergleich mit der ukrainischen Verfassung zeigt, dass die Absetzung eben nicht rechtmäßig war. Und selbst wenn das Verfahren der Absetzung des Präsidenten per Abstimmung durch die Abgeordneten des Parlamentes rechtmäßig gewesen wäre, muss man doch auch noch in Betracht ziehen, dass viele Pro-Janukowitsch-Abgeordnete nicht in das Parlamentsgebäude gelassen wurden, aus Angst um ihr Leben nicht erschienen oder wahrscheinlich sogar hinsichtlich der Abstimmung bedroht, erpresst und bestochen wurden.

Ausserdem heißt es in dem Nachdenkseiten-Artikel auch: „Rechtswissenschaftler bestätigen diesen Befund: In der Stuttgarter Zeitung bezeichnet Matthias Hartwig vom Heidelberger Max-Planck-Institut für Völkerrecht die Machtübernahme der Opposition als ‚Staatsstreich‘. Der Bonner Rechtsprofessor Stefan Talmon spricht bei tagesschau.de von einer ‚rechtswidrigen Regierung‘, die nach Janukowitschs Flucht Ansprechpartner der internationalen Gemeinschaft geworden sei. Selbst Spiegel-Online bestätigt den zumindest ‚rein juristisch‘ unrechtmäßigen Präsidentschaftswechsel.“.

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3 Kommentare

  1. Die dortige situation konnte jetzt nach bald einem Jahr immer noch nicht in der Form aufgeklärt werden, dass Klarheit herrschen kann, was kein gutes Licht auf alle Beteiligten wirft. Es bleibt bei Schuldzuweisungen und Verschärfungen mittels der Sanktionsrunden um am Ende doch nicht wirklich zu erreichen außer eine Verschlechterung der involvierten Wirtschaften und eine weitere Entfernung der Parteien.

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