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Ein dubioses Gesetz und ein neuer Anfang für diese Website

Wer in den letzten Jahren im Internet die Adresse blauerbote.com ansteuerte, fand dort eine kleine, aber feine Nachrichtensuchmaschine vor, die ebenso die wesentlichen Funktionalitäten der großen Konkurrenz bot, wie auch einige ganz eigene Spezialfunktionen. Dies wird nun leider sehr bald der Vergangenheit angehören.

Nötig wird dieser Schritt durch ein Gesetz, das im wahrsten Sinne des Wortes von Großverlagen bei der Bundesregierung gekauft wurde. Ein Gesetz, dessen verheerend an Namensschöpfungen in totalitären Regimen erinnernde Bezeichung – Orwells „1984“ läßt grüßen – alleine schon Warnung genug sein müßte, daß da etwas im argen liegt.

Die Rede ist vom sogenannten Leistungsschutzrecht. Dem Namen nach also ein Gesetz, welches (eine) Leistung schützen will. Der Name ist allerdings nur ein Propagandalabel. In Wirklichkeit dient das Gesetz dazu, den armen Verlagen eine Möglichkeit zu geben, von Suchmaschinen wie Google oder Blauer Bote oder auch anderen Akteuren Geld zu verlangen. Nämlich von allen, die im Internet einen Link auf einen Presseartikel setzen.

Mittlerweile hat man etwas eingeschränkt, von wem man sich konkret das Geld holen will. „Man“, das ist nicht nur die Bundesregierung, die das Gesetz natürlich formal beschließen mußte, sondern das sind auch Akteure der Verlage, wie etwa der Cheflobbyist des Springerkonzerns, der in einer Attitüde, die irgendwo zwischen kleinem Jungen, der den Bestimmer machen darf und adliger Freibeuter, der von der Königin einen Kaperbrief verliehen bekommen hat, liegt, immer wieder mal gnadenvoll verlauten ließ, wer denn nun von der Zahlungspflicht ausgenommen wird und wer nicht.

Daß eine Regierung (beziehungsweise die ihr angehörigen Parteien und deren Akteure) sich der immerwährenden Dankbarkeit und freundschaftlichen Berichterstattung der so mit Google-Milliarden Beschenkten erfreuen kann, wird keinen überraschen. Das ist also wieder einer dieser Deals, die unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Demokratie zerstören werden. Korruption in Reinkultur.

Es bleibt die Hoffnung, daß dieser Deal zumindest für die Presse nach hinten losgeht. Wie dem auch sei, für mich ist dieses peinliche Gesetz ein „guter“ Anlaß, etwas zu tun, das ich schon lange wieder tun wollte: Wieder unter der Adresse blauerbote.com ein eigenes Magazin oder einen eigenen Blog – Nennen Sie es, wie Sie wollen – zu betreiben. Back to the roots.

Back to the roots? Ja, zuerst, vor etwa 10 Jahren, war diese Website ein Magazin/Blog. Mit dem Aufkommen von RSS-Newsfeeds wurden dann Links zu Newsmeldungen von anderen Sites eingebaut (Eigentlich kostenlose Werbung für die etablierte Presse. Bei Google Adwords und co. zahlt man für so etwas. Nun möchten aber die etablierten Verlage – siehe „Leistungsschutzrecht“ – dafür bezahlt werden, daß sie diese Werbung bekommen).

Bald darauf hatte das Ganze zwei Bereiche: Nachrichtenübersicht (sogar vor Google News beziehungsweise zumindest vor der deutschen Version) und wie bisher Blog/Magazin. So lief das einiges Jahre. Irgendwann wurde ich des Schreibens überdrüssig und beschränkte die Website auf eine Nachrichtensuchmaschine. Nun schließt sich also der Kreis und es geht wieder zurück zu den Wurzeln.

An dieser Stelle sollen in Zukunft Artikel aus verschiedenen Themenbereichen zu finden sein. Wenn man so will, soll die thematische Bandbreite eines Nachrichtenmagazins abgedeckt werden. Es wird sicher nicht jeden Tag etwas gepostet werden – man muß ja auch erwerbsarbeiten. Die Nachrichtensuchmaschine kann noch eine Weile (ohne Gewähr, ohne Pflege) unter nachrichtensuchmaschine.blauerbote.com erreicht werden.

Let’s get ready to rumble!

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